Versicherungen

13.01.2016, Verbrauchertipp

Zeit für einen Kassenwechsel? Krankenkassen erhöhen 2016 den Zusatzbeitrag

Im Dezember wurden Millionen gesetzlich Krankenversicherte über die Erhöhung des Zusatzbeitrages ab Januar 2016 informiert. Dem Versicherten steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Lohnt es sich dieses zu nutzen?

Zeit für einen Kassenwechsel?  Krankenkassen erhöhen 2016 den ZusatzbeitragFoto: © DOC RABE Media - Fotolia.com

Wenn allein der Beitrag das ausschlaggebende Kriterium für die Kassenzugehörigkeit ist, kann der Wechsel schnell einige hundert Euro Ersparnis pro Jahr bringen. Doch immer mehr Versicherte legen Wert auf Extras wie Zusatzleistungen und persönlichen Service.  

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Der Zusatzbeitrag

Seit 2015 gibt es einen einheitlichen allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen hälftig. Wenn die Krankenkassen mit diesem Beitrag nicht auskommen, dürfen sie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe erheben, den dann allein der Arbeitnehmer zahlt. Im Jahr 2015 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag mit 0,9 Prozent kalkuliert, für 2016 steigt dieser auf 1,1 Prozent. Die Gründe für die aktuelle Erhöhung sehen die Krankenkassen zum einen in Ausgabensteigerungen für Arzneimittel, Ärzte und Krankenhäuser, zum anderen im neuen Präventionsgesetz sowie der Krankenhausreform. Die bessere medizinische Versorgung kostet Geld und wirkt sich beitragssteigernd aus. Auch Rentner müssen den Zusatzbeitrag in voller Höhe übernehmen. Hier wird die Erhöhung des Zusatzbeitrages aber erst zum März wirksam.

Sonderkündigungsrecht

Verlangt die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, steht dem gesetzlich Krankenversicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Dabei muss die Krankenkasse die Versicherten schriftlich auf die Möglichkeit zur Sonderkündigung, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages sowie auf die Liste aller Zusatzbeiträge beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen hinweisen (www.gkv-zusatzbeitraege.de). Kalkuliert die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, der über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent liegt, muss sie die Versicherten sogar über die Möglichkeit zum Wechsel zu einer günstigeren Kasse informieren.

Wird zum Beispiel ab dem 1. Januar 2016 ein höherer Zusatzbeitrag gefordert, gilt das Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats in dem der Zusatzbeitrag erstmals fällig ist, also bis Ende Januar. Der Wechsel zu einer günstigeren Kasse ist dann zum 1. April möglich. Für die Monate Januar bis März ist der erhöhte Zusatzbeitrag aber dennoch an die bisherige Krankenkasse zu zahlen.

Tipps für den Wechsel

  • Wer schon länger als 18 Monate bei seiner Krankenkasse versichert ist, kann auch ohne Sonderkündigungsrecht die Kasse wechseln. In beiden Fällen gilt: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Nur in einem Wahltarif kann man bis zu drei Jahren gebunden werden.
  • Senden Sie das Kündigungsschreiben schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die Krankenkasse.  Diesen Musterbrief können Sie als Vorlage für die Kündigung verwenden.
  • Die Krankenkasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung zuschicken.
  • Sie haben die freie Krankenkassenwahl. Niemand darf wegen einer Vorerkrankung abgelehnt werden. Doch nicht alle Kassen sind bundesweit geöffnet.
  • Stellen Sie bei der neuen Kasse einen Mitgliedsantrag. Sie benötigen dazu Ihre Sozialversicherungsnummer und die Adresse des Arbeitgebers, damit die neue Krankenkasse dem Arbeitgeber den Wechsel mitteilen kann. Die Kündigungsbestätigung der alten Kasse muss bis spätestens zum Beginn der Mitgliedschaft vorgelegt werden.
  • Für die elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) benötigt die neue Krankenkasse ein Foto von Ihnen.

Zusatzleistungen und Service

Die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind vom Gesetzgeber als Leistungskatalog festgelegt und machen 95 Prozent des Leistungsspektrums der Krankenkassen aus. Nur etwa fünf Prozent ihrer Leistungen können die Krankenkassen individuell als Zusatzleistung gestalten. Als Entscheidungskriterium für die Krankenkassenwahl steht für viele Versicherte ein günstiger Beitrag an erster Stelle. Doch immer mehr legen neben einem angemessenen Beitrag, Wert auf für sie interessante Zusatzleistungen und persönlichen Kundenservice.

Als Extras bieten die Kassen beispielsweise die Kostenerstattung bei Reiseimpfungen, den Einbezug alternativer Heilmethoden, Zuschüsse für professionelle Zahnreinigungen oder sogar die Kosten für Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch an. Anderen Versicherten ist eine nahe Geschäftsstelle oder ein guter Kundenservice wichtig.

Wie finde ich die beste Krankenkasse?

Kostenlose Internetvergleichsportale wie www.krankenkasseninfo.de oder www.gesetzlichekrankenkassen.de helfen bei der Suche nach der für Sie richtigen Krankenkasse. Hier können Sie die aktuellen Beiträge sowie die individuellen Zusatzleistungen der einzelnen Krankenkassen erfahren und persönlich gewichten. Der Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen der Stiftung Warentest ist zwar gebührenpflichtig, informiert aber unabhängig und wird regelmäßig aktualisiert.

Eine individuelle und neutrale Beratung zum Krankenkassenwechsel erhalten Sie in den Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern.