VSB News

17.01.2018, Rechtliche Verstöße und Verbraucherbeschwerden

VerbraucherService Bayern erwirkt einstweilige Verfügung gegen smarterphonestore.com

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) hat im Oktober 2017 die Firma DAW/DTW Logstocks GmbH („smarterphonestore.com“) mit Sitz in Eschborn aufgrund diverser wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt. Im „smarterphonestore.com“ Online-Shop wurden verschiedene rechtliche Vorgaben nicht eingehalten. So sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Teil unwirksam, die Zahlung wird unzulässig bereits vor dem Vertragsschluss vom Kunden gefordert und es wird ein überhöhtes Entgelt für Paypal-Zahlungen verlangt.

Nachdem eine Reaktion der Fa. DAW/DTW Logstocks auf die Abmahnung des VSB nicht erfolgte, erließ das Landgericht Frankfurt am 22. November 2017 eine einstweilige Verfügung (Az. 3-10 O 139/17), wonach das wettbewerbswidrige Verhalten untersagt wurde. Eine Zustellung der einstweiligen Verfügung gestaltete sich als schwierig, da die Fa. über kein Geschäftslokal sondern nur über einen Briefkasten zu verfügen scheint, von welchem aus die Post weitergeleitet wird. Letztendlich konnte die Zustellung jedoch laut Gerichtsvollzieher erfolgen.

Trotz der einstweiligen Verfügung wurden auf der Webseite keinerlei Änderungen vorgenommen, im Internet häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern. Kunden, die bestellte Ware bezahlt aber noch keine Lieferung erhalten haben, sollten daher nicht länger warten, sondern ihre Rechte durchsetzen. Betroffene Verbraucher können sich für weitere Informationen sowie Beratung an den VSB wenden.