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03.11.2023, VerbraucherService Bayern begrüßt Verbesserung der Patientenversorgung und fordert einfaches Widerspruchsrecht

Digitalisierung im Gesundheitswesen – Pro und Contra

Die elektronische Krankenakte, die Messung von Gesundheitsdaten per App, die Kommunikation zwischen Ärzten und Krankenhaus über eine Plattform und die Video-Sprechstunde – das sind nur einige Beispiele für digitale Technologien, die derzeit das deutsche Gesundheitssystem verändern. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) begrüßt die Verbesserung der Patientenversorgung, plädiert aber für eine einfache Durchführung des Widerspruchsverfahrens, wenn ab Januar 2025 allen Versicherten die elektronische Patientenakte (ePa) automatisch zur Verfügung gestellt wird.

„Die Digitalisierung soll neue Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten schaffen und die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens erleichtern. Sie ermöglicht es dem einzelnen Patienten, seine Gesundheit stärker zu steuern, etwa durch Apps“, erklärt Gabriele Gers, Juristin beim VSB.

Ab Januar 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten automatisch von Ihrer Krankenkasse die elektronische Patientenakte (ePa) zur Verfügung gestellt. In der ePA werden medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert. Unnötige Doppeluntersuchungen sollen damit vermieden werden. Versicherte, die die ePA nicht in Anspruch nehmen möchten, müssen mit der sogenannten „Opt-out Lösung“ aktiv der Nutzung widersprechen. „Bislang ist dieses Widerspruchsverfahren noch nicht geklärt“, erläutert Gers, „eine einfache Durchführung des Widerspruchsverfahrens ist aus unserer Sicht unabdingbar“.

Weitere Digitalisierungsbausteine sind das Elektronische Rezept (E-Rezept), welches ab 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt wird und die bereits in diesem Jahr gültige elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

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