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06.10.2023, VerbraucherService Bayern gibt Tipps

Nächster Schritt: Führerschein

Endlich den Führerschein in der Tasche und im eigenen Auto unterwegs sein – das ist für viele Jugendliche ein wichtiger Schritt in die Unabhängigkeit. Wieviel Zeit die Nachwuchsfahrer*innen für den Erwerb des Führerscheins benötigen und was es aus rechtlicher Sicht zu beachten gilt, darüber informiert der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Voraussetzung ist eine Schulung in Theorie und Praxis bei einer Fahrschule mit anschließender theoretischer und praktischer Fahrprüfung. Die praktischen Fahrstunden lassen sich in reine Übungsfahrten und sogenannte Sonderfahrten, wie Autobahn, Überland und Nachtfahrt unterteilen. Bei der Anmeldung wird bereits eine Grundgebühr fällig, welche die Kosten für die Lehrmittel und die theoretische Schulung beinhaltet. Prüfungsgebühren sind an den TÜV zu bezahlen, die Praxisfahrstunden der Fahrschule.

Weitere Informationen über den Abschluss der Ausbildung sowie das Erreichen der Fahrerlaubnis sind in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO), genau geregelt. Fahrschulen händigen meist zum Vertrag noch eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen aus, kurz AGB genannt. Hier wird beispielsweise „der Abschluss der Ausbildung“ geregelt.

Über den Abschluss der Ausbildung entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 6 FahrschAusbO). Nach erfolgreicher Theorieprüfung beim TÜV und den erforderlichen Pflichtstunden entscheidet der Fahrlehrer, wann dieser den Prüfling zur Prüfung zulässt.  „Pflichtgemäßes Ermessen räumt dem Fahrlehrer eine gewisse Freiheit bei der Zulassungsentscheidung ein“, erklärt Silvia Schmid, Beraterin beim VSB. „Allerdings muss er dabei das Können des Fahrschülers objektiv beurteilen und darf keine willkürlichen Entscheidungen treffen. Bei Unklarheiten oder Fragen zum Ausbildungsvertrag bieten wir Betroffenen Hilfe“, so Schmid.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Der Weg zum eigenen Führerschein