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24.02.2023, KFW bietet zinsverbilligte Kredite

Änderung der Neubauförderung ab 1. März 2023

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet zum 1. März 2023 ein neues Förderprogramm. Die Bundesregierung fördert den klimafreundlichen Neubau oder Ersterwerb eines Wohnhauses zur Selbstnutzung oder zur Vermietung. Ziel ist es, den CO²-Ausstoß und den Energiebedarf im Gebäudebereich zu verringern.

Förderberechtigt sind alle Bauherren oder Käufer eines Neubaus, der den Effizienzhausstandard 40 erfüllt. „Die Fördervoraussetzungen sind sehr hoch gesetzt“, erläutert Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). „Es darf beispielsweise keine Heizung mit fossilen Brennstoffen wie Gas, Öl oder Pellets eingebaut werden und für das Gebäude bedarf es einer Lebenszyklusanalyse“, so der Experte.

Im Gegensatz zur bisherigen Förderung gewährt die KfW keine Tilgungszuschüsse mehr, sondern zinsverbilligte KfW-Darlehen mit einer Zinsfestschreibung auf zehn Jahre. Bis zu 100.000 Euro können in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird aufgestockt, wenn der Neubau das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält. Mit dem QNG erhöht sich der Betrag bis auf 150.000 Euro.

Ein Neubau muss heute mindestens einen Effizienzhausstandard 55 aufweisen. „Einen Effizienzhausstandard 40 erreichen Verbraucher*innen nur mit noch besseren energetischen Maßnahmen, wie bei der Dämmung des Hauses oder der Verglasung der Fenster“, so Latta. Den höheren klimafreundlicheren Neubau stehen jedoch auch höhere Anschaffungskosten gegenüber. „Entscheidend bleibt die Frage, was Sie sich leisten können. Eine Finanzierung sollte immer solide aufgestellt sein“, erklärt der Experte. „Deshalb ist sowohl eine Energieberatung als auch eine Baufinanzierungsberatung beim Umsetzen eines klimafreundlichen Neubaus sinnvoll“.