Presse

03.09.2015, Pressemeldung

Damit die Frist nicht zum Frust wird ─ Reisemängel richtig reklamieren

„Wenn Verbraucher enttäuscht aus dem Urlaub zurückgekommen sind, weil sich Ihre Erwartungen an die schönste Zeit im Jahr nicht erfüllt haben, dann sollte Sie nicht versäumen Ihre Reisemängel gegenüber dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen“, empfiehlt Eva Traupe vom VerbraucherService Bayern im KDFB (VSB): „Sie haben einen Monat Zeit Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ausschlaggebend für die Monatsfrist ist dabei das Datum des Rückreisetages aus den Reiseunterlagen“, so die Verbraucherberaterin.

Aus Beweisgründen sollte die ausführliche und vollständige Mängelliste umgehend per Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Reiseveranstalter geschickt werden. Dokumentiert werden die aufgeführten Reisemängel am besten in Form von aufgenommenen Fotos, Filmen und Zeugenaussagen. Laut Traupe wissen die meisten Reisenden, dass Sie bereits im Urlaub Ihren Reiseleiter bzw. Reiseveranstalter über Reisemängel zu informieren haben und legen deshalb etwaige Beschwerdeschreiben und Mängelprotokolle gleich mit bei. Mängelanzeigen, die nach der Ausschlussfrist von vier Wochen eingereicht werden, müssen nicht mehr berücksichtigt werden.

Aus taktischen Gründen kann es sinnvoll sein, einen Entschädigungsanspruch erst zu beziffern, wenn der Reiseveranstalter einen Erstattungsvorschlag unterbreitet hat. Gegenvorschläge an den Reiseveranstalter können dann mit Hilfe der Frankfurter Tabelle, die im Internet zu finden ist, gemacht werden.

Verbraucher, die sich unsicher sind oder deren Ansprüche vom Reiseveranstalter zurückgewiesen wurden, erhalten Hilfe in den Beratungsstellen des VSB. Weitere Informationen rund ums Reisen finden Sie in der VSB-Broschüre „Das Reise 1x1“.