Presse
27.05.2016, Pressemitteilung
Das Essen schmeckt nicht - Widerrufsrecht bei Lebensmitteln?
Die Bestellung von Lebensmitteln über das Internet wird immer beliebter. Doch wie sieht es hierbei mit dem Widerrufsrecht aus? Für Lebensmittel gibt es trotz weit verbreiteter Meinung oftmals die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen, die Ware zurückzuschicken und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.
„Handelt es sich um Konserven und haltbar verpackte Produkte wie z.B. Nudeln, Reis, Dosen, Flaschen etc. besteht ein Widerrufsrecht, soweit die Ware nicht geöffnet wurde“ kommentiert Eva Traupe, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.(VSB): „Anders liegt es bei frischen Waren wie Obst, Gemüse, Milchprodukte, Fleisch oder Fisch. Hier besteht eine schnelle Verderblichkeit, so dass diese Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.“ Ebenso sind Fertiggerichte vom Widerruf ausgeschlossen, sobald eine vorhandene Versiegelung entfernt wurde.
Darüber hinaus besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von zubereiteten Gerichten durch Lieferdienste. Dies gilt auch für Apps, die lediglich eine Vermittlung zwischen Besteller und Bringdiensten darstellen.
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