Presse

07.09.2017, Verschärfte Energieeffizienz-Anforderungen ab 26. September 2017

Neue Vorgaben für Wärmespeicher und Heizgeräte

Häufig sind die Energiekosten privater Haushalte für Heizung und Warmwasser höher als für Strom. Der Grund dafür sind oftmals veraltete Anlagen und Geräte. In ihnen schlummert ein großes Einsparpotential. Die Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Label) macht zusammen mit der Ökodesign-Richtlinie das Potential deutlich. Ab dem 26. September 2017 gelten neue Mindeststandards für Wärmespeicher und Heizgeräte.

Wärmespeicher – Die wichtigsten Neuerungen:

  • Wärmespeicher dürfen nur noch bis Effizienzklasse C vertrieben werden
  • Die Energieeffizienz-Klasse A+ kommt hinzu, die Klasse G fällt weg
  • Geräte mit Klasse D oder schlechter, die noch auf dem Markt sind, dürfen nicht mehr vertrieben werden

„Die Qualität der Wärmedämmung eines Speichers beeinflusst die Warmhalteverluste“, erklärt Johanna Faltermeier, Energieberaterin des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). So verliert ein Speicher mit der Effizienzklasse A rund 30 Prozent weniger Wärme als ein B-Klasse-Speicher. „Bei einem 120-Liter-Speicher sparen Verbraucher damit im Jahr knapp 120 kWh und 10 Euro Heizkosten“, erklärt die Expertin. Bei elektrischen Speichern kann der Kostenunterschied erheblich höher ausfallen: Zwischen einem erdgasbeheizten Klasse-A-Speicher und einem elektrisch beheizten Klasse-C-Speicher liegt über 100 Euro pro Jahr.

Auch für Warmwasserbereiter, also Heizgeräte, die das Wasser in Haushalten erwärmen, wird die Effizienzklasse A+ eingeführt. Verbundanlagen erhalten die Energieeffizienzklassen A+ bis G. „Erfreulicherweise erfüllen die meisten Geräte auf dem Markt bereits diese Anforderungen“, resümiert Faltermeier.