Presse

18.10.2019

P&R-Insolvenzverwalter fordert Geld von Geschädigten

Hohe Rückforderungen aus Containergeschäft

Im Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe aus Grünwald bei München bangen über 50.000 Anleger um ihr Geld. Der mit rund 3,5 Milliarden Euro größte Anlegerskandal in der Geschichte Deutschlands geht in die nächste Runde. Die neueste Hiobsbotschaft: Der Insolvenzverwalter fordert die (Schein-)Gewinne aus dem betrügerischen Schneeballsystem, die P&R vor Jahren ausschüttete, von den ehemaligen Anlegern zurück.

Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ausschüttungen auf Containern, die es nicht gab, als „unentgeltliche Leistung“ oder Geschenk zu betrachten und zurückzufordern. Laut Insolvenzordnung sind Scheingewinne anfechtbar. Ob diese Regelung auch im P&R-Fall Anwendung findet, ist bislang durch kein BGH-Urteil bestätigt. „Bei Nichtzahlung riskieren Anleger eine Anfechtungsklage mit hohen Anwalts- und Prozesskosten“, warnt Judit Maertsch, Finanzberaterin beim VerbraucherService Bayern im KFDB e.V. (VSB): „Wenn die Geschädigten nachgeben und zahlen, könnte es sich im ungünstigen Fall herausstellen, dass die Forderung des Anwalts gar nicht begründet war“.

Der Verbraucherverband rät den Anlegern ihre Rechtschutzversicherung zu prüfen und sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.
Informationen zur Geldanlage am Grauen Kapitalmarkt erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in den VSB Beratungsstellen.