Presse

06.09.2021, VerbraucherService Bayern rät Betroffenen zu verhandeln

Strafzinsen belasten immer mehr Sparer*innen

Seit Jahren sind die Zinsen für Spareinlagen im Keller. Galt ein negativer Zinssatz auf Guthaben bei der Bank vor ein paar Monaten noch als exotisch, ist er heute für zahlreiche Verbrau­cher*innen zur bitteren Realität geworden. Mittlerweile verlangen bundesweit über 400 Ban­ken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahrentgelt, sofern die Einlagen eine gewisse Frei­grenze überschreiten. Selbst einige Sparkonten bleiben davon nicht verschont. Lag die Freigren­ze bei der Einführung dieser neuen Bankgebühr in der Regel noch im sechsstelligen Bereich, wur­de sie im Laufe der vergangenen Monate immer weiter abgesenkt und belastet nun auch Spa­rer*innen mit einem Guthaben im unteren zweistelligen Bereich. Die Geldhäuser begründen die Einführung dieser Gebühr mit dem negativen Zins in Höhe von -0,5 Prozent, den sie selbst der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Pflichteinlagen zahlen müssten. Diese Argumentation ist laut dem VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) allerdings nur ein kleiner Teil Wahrheit. Der Verband rät betroffenen Verbraucher*innen zu individuellen Verhandlungen.

„Kreditinstitute müssen nur ein Prozent ihrer täglich verfügbaren Kundeneinlagen bei der EZB parken und genießen außerdem noch einen großzügigen Freibetrag, auf den sie keine Strafzin­sen zahlen müssen“, weiß Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. Ein weiterer Vorteil der Banken sei der Refinanzierungszins der Kreditinstitute bei der EZB. Denn geben sie Kredite an ihre Kunden, können sie sich bei der EZB zu -0,25 Prozent bis -1,0 Prozent Kapital ausleihen und zahlen somit weniger zurück, als sie sich geliehen haben. „Leider erkennen wir derzeit nicht, dass sich dieser Sachverhalt bei den Kreditzinsen, insbesondere der Dispozinsen, bei den Verbraucher*innen widerspiegelt. Die aktuellen Konditionen für Konto­überziehungen liegen bei vielen Kreditinstituten immer noch im oberen einstelligen Bereich, teilweise sogar über 10 Prozent. Diese Zinssätze entsprechen dem von den Geldhäusern vorge­schobenen allgemeinen Zinsniveau in keiner Weise“, so Latta. Somit kassieren die Banken mehrmals ab: Von ihren Sparkunden ein Verwahrentgelt und von den Kreditkunden die Darle­henszinsen sowie den negativen Refinanzierungszins der EZB. Der VSB rät vom Verwahrentgelt betroffenen Verbraucher*innen gegenüber Ihrer Bank oder Sparkasse selbstbewusst aufzutre­ten und die Konditionen nicht einfach zu akzeptieren, sondern diese individuell auszuhandeln.