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17.01.2018, Geplante Änderung der Gemeindeordnung: Verstoß gegen das Grundgesetz

VerbraucherService Bayern fordert Informationsrecht und Einhaltung der Datenschutzpflichten

Der neue Gesetzentwurf der Staatsregierung (Änderung des Bayerischen Datenschutzgeset­zes, Entwurf vom 28.09.2017) sieht vor, in Art. 24 der Bayerischen Gemeindeordnung eine ge­setzliche Grundlage für den Einbau und Betrieb von Funkwasserzählern in Kommunen zu schaffen. Dies stellt aus Sicht des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in der derzeitigen Form einen Verstoß gegen das Grundgesetz und die Verfassung des  Freistaa­tes Bayern dar. Der von Bürgern zu duldende Einbau von Funkwasserzählern stellt einen Ein­griff in das Persönlichkeitsrecht, die informelle Selbstbestimmung und die im GG und BV garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung dar.

„Eine Einschränkung der genannten Grundrechte ist nur dann verfassungskonform, wenn diese verfassungsrechtlich zu rechtfertigen ist, d.h. der Eingriff muss einem legitimen Zweck dienen und als Mittel geeignet, erforderlich und angemessen sein“ kommentiert Jochen Weisser, VSB-Jurist: "Ein zwangsweiser Einbau von Funkwasserzählern – wie derzeit geplant – wäre unverhältnismäßig. Eine allein von wirtschaftlichen Erwägungen getragene Entscheidung vermag dies nicht zu rechtfertigen.“

Der VSB fordert, dass der Gesetzesentwurf sicherstellt, dass Bürger zeitgleich mit einer er­folgten Ablesung über diese informiert werden (wann, welche Daten, zu welchem Zweck). Technisch müssen entsprechende Zugriffe fälschungssicher und überprüfbar mitgeloggt werden. Weiterhin wäre sicherzustellen, dass nur und ausschließlich der Gesamtverbrauch innerhalb einer Abrechnungsperiode ausgelesen werden kann und nicht etwa kleinteilige (z.B. tägliche) Verbrauchssummen der letzten Abrechnungsperiode übertragen werden.