Presse

08.06.2020, Entlastung der Verbraucher*innen ungewiss

Was bringt die beschlossene Mehrwertsteuersenkung?

Mit der befristeten Senkung der Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Juli 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent als Teil des Corona-Konjunkturpaketes beschloss die Regierung in der vergangenen Woche eine Maßnahme, mit der keiner der außenstehenden Akteure gerechnet hat. Begrüßenswert ist dieser Beschluss, da es seit geraumer Zeit die Forderung nach Entlastungen der Bürger*innen gibt und diese Maßnahme so gut wie alle Schichten der Bevölkerung durchzieht. Ob die Senkung der Mehrwertsteuer die Verbraucher*innen tatsächlich erreicht, bleibt abzuwarten.

„Sicherlich löst die Senkung der Mehrwertsteuer einige Investitionen aus. Ob sich dadurch eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft erzielen lässt, bleibt allerdings abzuwarten. Schließlich rührt die momentane Kaufzurückhaltung bei den Verbraucher*innen eher durch die verbreitete Kurzarbeit und die aktuelle Unsicherheit bezüglich des eigenen Arbeitsplatzes“, kommentiert Markus Latta, Fachteamleiter Finanzen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). „Ob diese an sich zu begrüßenden Maßnahmen tatsächlich zu einer Entlastung der Verbraucher*innen führen, wird sich zeigen. Vergleichbare Steuersenkungen in der Vergangenheit führten tendenziell eher zu einer Erhöhung der Nettopreise, so dass der niedrigere Steuersatz im Ergebnis nicht bei den Bürger*innen ankommt“, ergänzt Jochen Weisser, Jurist und Verbraucherberater beim VSB.