Presse

02.01.2017, Falsches Weihnachtsgeschenk

Wenn die Überraschung nicht gefällt und der Umtausch nicht möglich ist

Alle Jahre wieder beginnt nach dem Fest das Umtauschfieber, denn nicht jedes Geschenk trifft den Geschmack und soll schnellstmöglich wieder zurückgegeben werden. Wenn die Rückgabe problematisch ist, gibt es verschiedene Alternativen.

Im stationären Handel gibt es grundsätzlich kein Umtauschrecht und auch beim Fest der Liebe gilt der Grundsatz: Gekauft ist gekauft. „Fehlerfreie Ware kann bei Nichtgefallen nicht einfach zurückgegeben werden, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf“, kommentiert Eva Traupe, Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Ein Umtausch erfolgt nur auf Kulanz.“

Falls es mit dem Umtausch also nicht klappt, gibt es dennoch Alternativen: Tauschen statt umtauschen. Auf Tauschbörsen wie tauschticket.de lassen sich Waren gegen eine virtuelle Währung, die Tauschtickets eintauschen. Die Plattformbetreiber erhalten dafür pro Tauschvorgang eine bestimmte Tauschgebühr. Achten Sie deshalb auf anfallende Gebühren und Bedingungen. Kostenfrei aber mit Werbung geschaltet ist die tauschboerse.de, das Erstellen eines Kontos ist jedoch kostenpflichtig. „Tauschreigen funktionieren nach dem Prinzip Ware gegen Ware, Geld darf hier nicht verlangt werden“, informiert Traupe: „Bei regionalen Tauschringen wie tauschring-muenchen.de können zum Beispiel auch Dienstleistungen ausgetauscht werden.“

Klappt auch das Tauschen nicht, sind Kleiderkammern und Gebrauchtwarenläden eine weitere Möglichkeit, die ungeliebten Präsente los zu werden. Der Erlös aus dem Verkauf kommt meistens sozialen Einrichtungen zugute und der Sinn des Schenkens ist erfüllt.

Nähere Informationen und Beratung erhalten Sie in den VSB-Beratungsstellen.