Baufinanzierung

02.10.2018, Unterstützung für Familien

Baukindergeld, Baukindergeld Plus und Bayerische Eigenheimzulage

Sowohl Bund als auch Freistaat unterstützen jetzt finanziell Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, die sich ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen. Pro Jahr erhalten sie für jedes Kind unter 18 Jahren Baukindergeld in Höhe von 1.200 € und zusätzlich Baukindergeld Plus in Höhe von 300 €. Diese Förderungen sind auf maximal zehn Jahre begrenzt.

Seit dem 18. September 2018 können Alleinerziehende und Familien mit Kindern unter 18 Jahren das Baukindergeld vom Bund bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Baukindergeld Plus vom Freistaat bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) unter gewissen Bedingungen beantragen.

Von der BayernLabo gibt es zusätzlich für den Bau und Erwerb von Wohnraum zu eigenen Wohnzwecken in Bayern die Bayerische Eigenheimzulage. Es ist ein einmaliger Festzuschuss von 10.000 Euro.

Das Baukindergeld

Das Baukindergeld können Familien und Alleinerziehende bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) beantragen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

Förderfähiger Personenkreis

Der Staat fördert nur Familien und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren. Die Anzahl der Kinder, für die Familien und Alleinerziehende Baukindergeld beantragen, ist nicht begrenzt. Wichtig für den Erhalt des Baukindergeldes ist die Familiensituation zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ist das Kind bei Antragstellung noch keine 18 Jahre alt, erhalten die Antragsteller das komplette Baukindergeld. Wird ein Kind jedoch nach Antragstellung geboren, erhält der Antragsteller kein Baukindergeld.

Was wird gefördert?

Der Erwerb oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland nach dem 1. Januar 2018.

Einhaltung von Fristen bei der Antragstellung und der Förderung

Um einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen, darf der Kaufvertrag frühestens am 1. Januar 2018 unterzeichnet worden sein, bzw. der Antragsteller darf die Baugenehmigung frühestens zu diesem Zeitpunkt erhalten haben.

Die Förderung des Bundes ist zeitlich bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Maßgeblich beim Erwerb ist das Datum des Kaufvertrages, bei Neubauten der Erhalt der Baugenehmigung.   

Im Gegensatz zu den anderen Förderprogrammen der KfW, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher den Antrag stellen bevor sie kaufen, bauen oder sanieren, kann der Antrag auf Baukindergeld erst gestellt werden, nachdem die Familie in die Immobilie eingezogen ist. Die Antragstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug geschehen. Maßgeblich ist das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde.  

Einkommensgrenzen

Förderungswürdig sind Familien mit Kindern oder Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Einkommen maximal 90.000 € bei einem Kind im Jahr beträgt. Dieser Betrag erhöht sich pro Kind um jeweils 15.000 €.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen der KfW das Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres nachweisen. Stellen sie den Antrag beispielsweise im Jahr 2018, sind die Einkommensteuerbescheide von 2016 und 2015 maßgeblich.

Das Eigenheim - die einzige Immobilie!

Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Baukindergeld darf die neu gebaute bzw. erworbene Immobilie die einzige Wohnimmobilie der Familie sein. Hat der Antragsteller bereits in früheren Jahren eine Immobilie erworben oder geerbt, ist es nicht möglich Baukindergeld zu beantragen.

Das Bayerische Baukindergeld Plus

Das Bayerische Baukindergeld Plus wird bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (https://bayernlabo.de) beantragt. Voraussetzungen für den Zuschuss:

  • Der Antragsteller erhält das Baukindergeld des Bundes
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung hat der Antragsteller seit mindestens einem Jahr seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern, oder geht seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nach.

Einhaltung von Fristen

Die Antragstellung ist nur innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Auszahlungsbestätigung für das Baukindergeld des Bundes möglich.

Die Bayerische Eigeheimzulage

Was wird gefördert?

Für den Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum in Bayern oder für die Änderung bzw. Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, wenn dadurch eine zusätzliche Wohnung entsteht, gibt es den einmaligen Zuschuss von 10.000 Euro (Festbetrag).
Förderungswürdig sind Objekte, für die die Baugenehmigung nach dem 30. Juni 2018 erteilt bzw. der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde. Der Förderantrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des Wohnraums gestellt werden.

Einkommensgrenzen

Die Förderung können Haushalte in Bayern beantragen, deren jährliches Einkommen die Grenzen von 50.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 75.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte ohne Kind, 90.000 Euro mit einem Kind, zzgl. 15.000 Euro für jedes weitere Kind nicht überschreiten.