Baufinanzierung

24.02.2023

Neubauförderung mit zinsverbilligten Krediten ab 1. März 2023

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet zum 1. März 2023 ein neues Förderprogramm, nachdem die alte Neubauförderung zum 28. Februar 2023 ausläuft. Die Bundesregierung fördert hiermit den klimafreundlichen Neubau oder Kauf eines neuen Wohnhauses zur Selbstnutzung oder zur Vermietung. Ziel ist es, den CO²-Ausstoß und den Energiebedarf im Gebäudebereich zu verringern.

Alte Förderung versus neue Förderung

Bei der bisherigen Förderung wurde nicht nur der Neubau energieeffizienter Wohnhäuser mit KfW Energieeffizienzstandard 40, sondern ebenfalls die Sanierung von Bestandsgebäuden zu Effizienzhäusern gefördert. Bei denen ab März gültigen Programmen geht es ausschließlich um die Neubauförderung. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich auf 100.000 Euro. Zukünftig wird, im Vergleich zum vorherigen Programm, kein Zuschuss mehr gewährt – die Förderung läuft über zinsverbilligte Kredite für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit.

Weiterhin ist es erforderlich, einen Energieberater einzubinden, die das Bauvorhaben mit den hohen energetischen Anforderungen an ein Energieeffizienzhaus 40 begleitet, die verbauten Materialien sowie die Dämmung prüft und dokumentiert.

Neubauten mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen Plus“ oder „Nachhaltiges Gebäude Premium“

Wenn der Neubau neben dem Energieeffizienzstandard 40 auch noch den Standard des staatlichen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erreicht, erhöht sich die Kreditsumme von 100.000 Euro auf 150.000 Euro. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und spezieller Anforderungen an die ökologische, ökonomische und soziokulturelle Qualität von Gebäuden. Weitere detaillierte Informationen finden Sie auf dem Informationsportal Nachhaltiges Bauern des Bundesministeriums für Wohnen, Stadttechnik und Bauen.

Wichtig: Kreditantrag rechtzeitig stellen

Der Kreditantrag ist immer vor dem Beginn des Bauvorhabens oder dem Abschluss des Kaufvertrages bei der KfW zu stellen. Beratungs- und Planungsgespräche mit dem Architekten und Energieberater können Verbraucher*innen schon im Vorfeld führen. Nicht förderungswürdig sind die Grundstückskosten.

Haus mit Energieeffizienzstandard 40 versus „normaler“ Neubau

Ein Neubau hat heute mindestens dem Effizienzstandard 55 zu entsprechen. Für den klimafreundlichen Neubau mit seiner Förderung muss jedoch der Effizienzstandard 40 mit noch besseren energetischen Maßnahmen wie bei der Dämmung des Hauses oder Verglasung der Fenster erreicht werden. Dies verursacht in der Bauphase zusätzliche Kosten. Den höheren Anschaffungskosten stehen zukünftig deutlich geringere Heizkosten und ein günstiger Kredit mit einer Zinsfestschreibung für die ersten zehn Jahre gegenüber.

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