Energie

20.01.2020

Hausbesitzer: Förderungen im Energiebereich 2020

Für Hausbesitzer bleibt es im Energie-Förderdschungel spannend: Noch vor Jahresende 2019 ging das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030“ durch Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss. Daneben verkündete der Gesetzgeber erhebliche Änderungen der bestehenden Förderprogramme und zwar mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2020. Die wichtigsten Neuerungen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Hausbesitzer: Förderungen im Energiebereich 2020Foto: © Alexander Raths – stock.adobe.com

Seit 1. Januar 2020 entfällt die Förderung für neue Brennwert-Öl-Heizungen. Auch neue Gas-Brennwertthermen fallen aus der Förderung, wenn sie nicht mindesten mit einem 25-prozentigen Anteil einer erneuerbaren Energiequelle kombiniert werden und eine gemeinsame, übergeordnete Regelung haben. In der Praxis steuert die Regelung der erneuerbaren Energiequelle die Gas-Brennwerttherme, das heißt, sie fordert von ihr zusätzliche Wärme an, wenn ihre eigne Wärmeerzeugung nicht mehr ausreicht. Die außerdem geforderte Mindesteffizienz der Gasthermen ist dabei das geringste Problem, da nahezu alle Brennwert-Gasgeräte auf dem Markt dies erfüllen.

Heizen mit erneuerbaren Energien lohnt sich

Hausbesitzer, die ihre Heizung austauschen und erneuerbare Energien nutzen, dürfen sich jetzt über verbesserte Konditionen im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) freuen. Es wird aber auch komplizierter und bedarf einer Neuorientierung hinsichtlich der Förderprogramme. Die Förderung von Heizkesseln in bestehenden Gebäuden, die bis Ende 2019 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angesiedelt war, beantragen Interessierte nun im MAP beim BAFA. Neubauten von Effizienzhäusern, die nur teilweise mit Öl beheizt werden, schließt die Förderung seit Jahresanfang aus. Den Austausch bisheriger Ölheizungen durch ein Heizsystem auf der Basis erneuerbarer Energien belohnt der Gesetzgeber dagegen mit einem Zuschuss von bis zu 45 Prozent.

Höhere Investitions- und Tilgungszuschüsse ab 24. Januar 2020

Der 24. Januar 2020 ist für Hausbesitzer ein wichtiger Termin: Ab hier gelten höhere Investitions- und Tilgungszuschüsse in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“. Anträge dafür stellt ein Energieberater der Energie-Effizient-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de). Bei der KfW verbleiben die Förderungen für KfW-Effizienzhäuser sowie für Einzelmaßnahmen für Wärmeschutz, Fernwärmeanschlüsse, Heizungsoptimierungen und Lüftungsanlagen. Nähere Informationen finden sich unter www.kfw.de und www.bafa.de

Kostenfreie Beratung

Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten zu diesem Thema kostenfreie Beratung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in einer der zahlreichen Beratungsstützpunkte in ganz Bayern. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400.