Ernährung

16.02.2020, Lebensmittelkennzeichnung

Das "Regionalfenster" - ein Zeichen auf Lebensmitteln

Es ist ein leidiges Problem, dass „regional“ nicht definiert ist. Das „Regionalfenster“, ein freiwilliges Herkunftszeichen, schafft hier Abhilfe. Das Zeichen besteht immer aus einem Rechteck, das oben und unten durch einen blauen Balken begrenzt ist. Dazwischen stehen die Informationen zur Regionalität. Diese sind:

Das "Regionalfenster" - ein Zeichen auf LebensmittelnFoto: © www.regionalfenster.de

Aus welcher Region stammt das Produkt?

Das Gebiet muss kleiner als Deutschland sein und muss genau bestimmt sein. Region Franken, Allgäu oder Schrobenhausen wäre erlaubt, „Aus der Heimat“ nicht.

Wo wurden die Zutaten verarbeitet?

Der Verarbeitungsort wird mit der Postleitzahl angegeben.

Wieviel an regionalen Produkten muss enthalten sein?

Die mengenmäßig wichtigste Hauptzutat und die Zutaten, die den Wert des Lebensmittels bestimmen, müssen vollständig aus der angegebenen Region stammen. Diese regionalen Zutaten müssen mehr als 50% des Gewichtes ausmachen.

Die Prüforganisation muss angegeben sein.
Herkunft der Vorstufen

Diese Angabe ist freiwillig. Wer will, kann angeben woher Saatgut, Futtermittel oder Jungtiere wie Ferkel stammen.

Träger des Zeichens

Träger ist der Verein Regionalfenster e.V.. Er kontrolliert auch, ob die Prüfbestimmungen eingehalten werden.

Das Zeichen steht als zusätzliches Deklarationselement in der Nähe der Zutatenliste.
Das Regionalfenster wurde noch von der Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner konzipiert. Im Januar 2014, zeitgleich zur Grünen Woche in Berlin, kamen die ersten Produkte mit diesem Zeichen in den Handel. Die ersten Lizenznehmer waren REWE, Edeka-Südwest und tegut.

Vorteile des Regionalfensters

Das Regionalfenster zeigt tatsächlich die Region an, aus der das Lebensmittel stammt. Die Richtigkeit der Angaben wird durch Zertifizierungsstellen jährlich überprüft.

Nachteil: Das Regionalfenster garantiert keine besondere Qualität!

  • Es wird nicht überprüft, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
  • Aussagen zur Art der Erzeugung, z.B. fair, nachhaltig, ökologisch, ohne Gentechnik, tiergerecht, sind im Regionalfenster nicht zugelassen. Das heißt, sie werden von der Prüforganisation auch nicht abgefragt. Sie müssen zusätzlich auf dem Produkt stehen.
  • Das Zeichen ist freiwillig.

Der VerbraucherService Bayern weist deshalb darauf hin, dass das Regionalfenster kein Qualitätszeichen ist. Gerade bei der Tiererzeugung, die derzeit sehr im Fokus steht, wird dies deutlich.

Die Tiere müssen nicht ihr gesamtes Leben in der betreffenden Region verbringen, um als regional zu gelten:

  • Schweine müssen nur 3 Monate in der ausgewiesenen Region gemästet worden sein.
  • Bei Rindern gilt eine Mastdauer von 1 Jahr als ausreichend.

Wer beim Einkauf Wert auf regionale Herkunft und Qualität legt, sollte sich auch oder ausschließlich an anderen Zeichen orientieren, beispielsweise: "Bayerisches Bio-Siegel", "Geprüfte Qualität Bayern" oder an den Siegeln der Regionalinitiativen.
 

Weitere Informationen:

zum Siegel "Regionalfenster": www.regionalfenster.de

zum Siegel "Geprüfte Qualität Bayern": www.gq-bayern.de