Ernährung

01.06.2022

Gesundheitsrisiko Energy Shots

Schlapp und müde? Dafür gibt es die kleinen Energy Shots, die mit Vorsicht zu genießenden Wachmacher, die immer beliebter werden. Besonders bei Kindern, Jugendlichen und Schwangeren sind sie kritisch zu sehen, aber auch Sportler müssen aufpassen.

Erkennen kann man die Shots an der Größe. Ein normaler Energydrink wird in 250 ml Dosen angeboten, Energy Shots dagegen meist in einer Größe von nur 25-90 ml, zudem zählen Energy Shots meist zu den Nahrungsergänzungsmitteln, was einen höheren Koffeingehalt erlaubt. Doch Vorsicht, diese spezielle Form der Energydrinks sind nicht bedenkenlos zu genießen. Energy Shots enthalten, abgesehen von Zucker und Wasser, die gleiche Menge an Inhaltsstoffen in einem deutlich geringeren Volumen als herkömmliche Energydrinks. Es handelt sich somit bezüglich des Gehalts an Koffein und anderen Stoffen um eine konzentrierte Form eines Energydrinks. Koffeingehalte von bis zu 200 mg pro Shot und 1000 mg Taurin pro Dose sind nicht selten. Das entspricht ca. 2-4 Tassen Kaffee. Dabei sind die verschiedenen Energy Shots in ihrer Zusammensetzung sehr unterschiedlich.

Nebenwirkungen

Im Unterschied zu den Energydrinks sind die genannten Energy Shots aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung mit einer Verzehrsempfehlung versehen. Sie lautet: Nicht mehr als eine Portion, das heißt, eine Dose pro Tag verzehren. Nur bei dieser Dosierung sind keine Nebenwirkungen zu erwarten. Wird mehr als eine Dose getrunken, was bei Jugendlichen durchaus vorkommt, können verschiedene Nebenwirkungen auftreten. Dazu zählen: Nervosität, Schlaflosigkeit, Übelkeit, Wahrnehmungsstörungen, Vergiftungen und Verwirrtheitszustände.

Die oben genannten Nebenwirkungen könnten sich verstärken, wenn Energy Shots bei körperlicher Anstrengung, zum Beispiel in der Disco oder in Verbindung mit Alkohol, getrunken werden, warnt der VerbraucherService Bayern genauso wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Nahrungsergänzungsmittel und Sportlernahrung enthalten oft sehr hohe Koffeinmengen. Besondere Aufmerksamkeit ist somit geboten, wenn solche Mittel zusammen mit koffeinhaltigen Getränken, insbesondere den hochdosierten Energy-Shots, aufgenommen werden.

Kennzeichnung

Getränke mit einem Koffeingehalt, der 15 mg/100 ml übersteigt, - dazu zählen auch Energy Drinks und Energy Shots - müssen einen obligatorischen Warnhinweis tragen: „Erhöhter Koffeingehalt“, gefolgt von einer Angabe des Koffeingehaltes in Klammern, ausgedrückt in mg je 100 ml. Dieser Hinweis muss im selben Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung angebracht werden.

Seit Dezember 2014 – aufgrund der Vorgaben der EU-weit gültigen sogenannten Lebensmittelinformationsverordnung - ist der o. g. Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt“ noch um den Wortlaut „Für Kinder und Schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ erweitert. Der Koffeingehalt, ausgedrückt in Klammern in mg je 100 ml, muss dem genannten Wortlaut zwingend folgen. Da Energy Shots meist als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, gelten für diese andere Regelungen bei der Kennzeichnung. Auf dem Etikett eines etablierten Energy Shots ist beispielsweise folgender Sicherheitshinweis abgedruckt: „Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern. Empfohlene Tagesdosis: 1 Flasche. Die empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten.“
Im Allgemeinen sollten auch Menschen mit Bluthochdruck oder Herzkrankheiten den Verzehr von Energydrinks und Energy Shots vorsorglich einschränken.

Kritik

Leider sind die vorgeschriebenen Warnhinweise oder Empfehlungen lediglich im Kleingedruckten und meist zu unauffällig angebracht. Daher ist zu überlegen, ob diese Produkte generell für Kinder, Jugendliche und Schwangere als ungeeignet zu deklarieren sind. Der VSB würde eine Freigabe erst ab 18 Jahren begrüßen.

Wer trotzdem Energy Shots trinkt, sollte sich unbedingt an die Dosierungshöchstmenge von einer Dose pro Tag halten sowie berücksichtigen, in welchen Mengen über andere Getränke zusätzlich Koffein aufgenommen wird. Denn so kann es dazu kommen, dass die als unbedenklich geltende Menge von 400 mg/Tag aus der EFSA-Empfehlung (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) erheblich überschritten wird.

Weiterführende Informationen

CVUA Karlsruhe Koffein in Nahrungsergänzungsmitteln und Sportlernahrung 2015