Finanzen

02.12.2010

Auch der Graue Kapitalmarkt muss der Finanzaufsicht unterstellt werden!

Verbraucher müssen beim Vertrieb von Finanzprodukten besser geschützt werden. Der VerbraucherService Bayern stellt Forderungen an die Politik.

Zwei Jahre nach der Finanzkrise ist es für den Verbraucher weiterhin schwer einzuschätzen, wie es an den Märkten weitergeht und welchen Anlageempfehlungen er Glauben schenken darf. Auf der einen Seite liefern die Unternehmen zum Teil erstaunlich gute Zahlen und wecken Hoffnung auf eine Erholung der Weltwirtschaft. Auf der anderen Seite sorgt jedoch die Schuldenkrise in Südeuropa und in Irland für Unruhe. Verbraucher sind mehr denn je verunsichert, welchem Anlageberater sie bei ihrer Geldanlage trauen können.

Der VerbraucherServiceBayern im KDFB e.V. hält daher eine Mindestqualifizierung aller in der Anlageberatung und –vermittlung Tätigen (Banken, Versicherungen, Strukturvertriebe, Vermögensberatungen) für unabdingbar. Qualifikationsanforderungen und Dokumentationspflichten müssen alle Anlageberater betreffen. Dies ist besonders in dem Bereich des Vertriebs von geschlossenen Fonds und Beteiligungen (grauer Kapitalmarkt) erforderlich.

1. Berufliche Qualifizierung aller Finanzberater und –vermittler
Um die Diskrepanz zwischen optimal geschulten Beratern als auch Vermittlern ohne jegliche einschlägige Berufsausbildung zu minimieren, müssen Mindeststandards hinsichtlich Qualifikation, Zulassung, Vermögensabsicherung und Transparenz einheitlich festgelegt werden. Der Nachweis muss vor Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden, damit der Verbraucher sicher sein kann von kompetenten Anlageberatern und –vermittlern betreut zu werden.

2. Unterstellung des Grauen Kapitalmarktes unter die Finanzaufsicht
Auch Ausschließlichkeitsvermittler von Investmentfonds und Vermittler geschlossener Fonds müssen eine Fach- und Beratungskompetenz nachweisen. Daneben muss gerade beim Verkauf von geschlossenen Fonds und sonstigen Beteiligungen an Personengesellschaften die Verpflichtung bestehen, Provisionen offen zu legen. Diese Vermittler müssen ebenfalls Beratungsprotokolle anfertigen, wie es für Bankberater seit 01.01.2010 gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der VerbraucherServiceBayern fordert, dass alle Berater/Vermittler von Finanzprodukten der Finanzaufsicht unterstellt werden, sodass sich der Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) auch auf den Vertrieb von Produkten des Grauen Kapitalmarktes erstreckt. Gerade für den Verkauf dieser Produkte, die eine hohe Komplexität aufweisen, schwer - wenn überhaupt - veräußerbar sind und in der Regel eine lange Laufzeit aufweisen, müssen auch die Schutzvorschriften des WpHG gelten.