Finanzen

16.10.2019

Finanzen für Berufsstarter – was ist unnötig, was sinnvoll?

Jedes Jahr beginnt nach den Sommerferien für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Nach erfolgreicher Beendigung der Schule starten die Jugendlichen ihre Berufsausbildung und übernehmen einen größeren Teil an Selbstverantwortung. Der Finanzindustrie ist dieser alljährlich wiederkehrende Prozess bestens bekannt und so wenden sich in den Sommermonaten Banken und Versicherungen an die neuen potenziellen Kunden, um ihre Produkte an Frau oder Mann zu bringen. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern stellt sich die Frage: Was brauche ich zum Berufsstart wirklich, was ist sinnvoll und auf welche Angebote kann ich verzichten?

Finanzen für Berufsstarter – was ist unnötig, was sinnvoll?Foto: © contrastwerkstatt / Fotolia

Unverzichtbar: Das Girokonto

Ein Girokonto ist die Voraussetzung für den Erhalt der monatlichen Ausbildungsvergütung. Die meisten Kreditinstitute bieten Azubis spezielle Kontenmodelle an, die eine geringere Kontoführungsgebühr beinhalten, als die normalen Girokonten. Einige Banken werben mit kostenlosen Girokonten ohne Kontoführungsgebühren. Hier empfiehlt sich ein genauer Blick auf das Preisverzeichnis, denn diese Angebote sind meistens mit einer Mindesthöhe an monatlichem Geldeingang verbunden, die oberhalb der gängigen Vergütung eines Auszubildenden liegt. Auch ist darauf zu achten, ob die Bank für Buchungen eine Zusatzgebühr verlangt und ob sie für die entsprechenden Geldkarten eine Jahresgebühr erhebt.

Wer auf einen persönlichen Ansprechpartner direkt vor Ort verzichtet, dem bieten Direktbanken eine Alternative zu den ortsansässigen Filialbanken. Die angebotenen Girokonten sind in der Regel komplett gebührenfrei. Die dazugehörigen Maestro- (frühere ec-Karten) und Kreditkarten stellen die Direktbanken oftmals kostenfrei im Komplettpaket zur Verfügung. Um den Verlockungen des ersten eigenen Geldes nicht zu erliegen, empfiehlt es sich gerade für volljährige Berufsstarter, einen nicht zu hohen Dispo mit ihrer Bank zu vereinbaren. Um teure Überziehungszinsen zu vermeiden, rät der VerbraucherService dazu, sich nach und nach einen sogenannten „Notgroschen“ aufzubauen. Dieser sollte der Höhe von drei Monatsgehältern entsprechen und dient zur Finanzierung von unvorhergesehenen Ausgaben, wie zum Beispiel Autoreparaturen oder dem Austausch der kaputten Waschmaschine. Zum Aufbau dieser Geldreserve eignen sich Tagesgeldkonten besonders gut, da das Geld bei Bedarf sofort zur Verfügung steht.

Berufsunfähigkeitsversicherung – ohne Moos nichts los

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen, denn sie sichert das Einkommen des Versicherten ab, wenn dieser seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr ausüben kann. Dabei macht es Sinn, diesen Vertrag so früh wie möglich abzuschließen, denn für die Beitragshöhe sind neben der Berufsgruppe, das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand der versicherten Person entscheidend. Je jünger und gesünder der Antragsteller, desto günstiger der Beitrag.

Tipp: Wählen Sie einen Tarif, der den Auszubildenden bei einer Leistungsprüfung wie einen Ausgelernten behandelt. Somit umgehen Sie die abstrakte Verweisbarkeit durch den Versicherer im Leistungsfall. Auch wenn diese existenziell so wichtige Absicherung nicht ganz günstig ist, schließen Sie immer eine Rentenhöhe ab, von der Sie auch wirklich leben können. Verträge mit 500,00 Euro monatlicher Berufsunfähigkeitsrente sind zwar günstiger, reichen jedoch zum Leben nicht aus.

Privathaftpflichtversicherung – Unachtsamkeit kann teuer werden

Unachtsamkeit im Alltag kann fatale Folgen haben. Wenn Sie zum Beispiel bei einer Grill-Party aus Versehen Spiritus auf die heiße Holzkohle spritzen, so dass eine Stichflamme entsteht, die jemanden schwer verletzt oder womöglich noch einen Brand verursacht, haften Sie für den gesamten Schaden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) haften Sie als Privatperson für verursachte Sach- und Personenschäden in unbegrenzter Höhe. Sie müssen nicht nur für den Brandschaden aufkommen, sondern dem Brandopfer womöglich auch eine lebenslange Rente zahlen. Deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung unentbehrlich. Sie kommt im Rahmen des versicherten Umfangs für alle Schäden auf, für die Sie haftungsrechtlich verantwortlich sind und sollte eine Mindestversicherungssumme von 10 Mio. Euro nicht unterschreiten.

Die meisten Haftpflichttarife beinhalten die kostenfreie Absicherung der eigenen Kinder während der Erstausbildung oder des Erststudiums. Auszubildende und Studenten sollten also mit ihren Eltern deren Versicherungsvertrag auf diesen Tarifbaustein prüfen und benötigen somit oftmals keinen neuen Versicherungsvertrag.

Vermögenswirksame Leistungen (vL) – Vermögensaufbau mit staatlicher Hilfe

Wenn Auszubildende das erste eigene Geld verdienen, stellt sich häufig die Frage, wie sie einen kleinen Teil davon am sinnvollsten sparen. Die vermögenswirksamen Leistungen (vL) bieten hierbei ein sinnvolles Instrument. Denn neben der staatlichen Förderung, die auf die Sparleistungen in Form einer sogenannten Arbeitnehmersparzulage gezahlt wird, unterstützt oftmals auch der Arbeitgeber in Form eines Zuschusses bei diesem Vorhaben.

Je nach Branche und Tarifvertrag zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Gehalt maximal 40,00 Euro pro Monat in einen vom Staat geförderten Sparvertrag. Liegt die Unterstützung des Arbeitgebers unter diesen 40,00 Euro, hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, die Differenz aus dem eigenen Gehalt auszugleichen. Die Spardauer beträgt bei dieser Form des Vermögensaufbaus sechs Jahre sowie ein Jahr Ruhephase.

Die gängigsten Sparformen sind der Bausparvertrag, der Fondssparvertrag oder ein vL-Banksparplan. Letzterer ist allerdings von der staatlichen Förderung ausgenommen und die entsprechenden Angebote erscheinen aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase wenig attraktiv.

Sparformen und staatliche Förderung:

Anlageform

Staatliche Förderung

Maximal zu versteuerndes Einkommen (Single / Ehepaar)

Höhe der Förderung im Jahr pro Arbeitnehmer

Banksparplan

keine

 

 

Bausparvertrag

Arbeitnehmersparzulage

17.900 € / 35.800 €

9 % auf maximal 470 €, höchstens 43 €

 

Wohnungsbauprämie

25.600 € / 51.200 €

8,8 % auf maximal 512 €, höchstens 45 €, VL werden nicht angerechnet

Fondssparplan

Arbeitnehmersparzulage

20.000 € / 40.000 €

20 % auf maximal 400 €, maximal 80 €

Quelle: 5. Vermögensbildungsgesetz §1, Wohnungsbauprämiengesetz §2a (Stand: 30. Juli 2018)

Gerade für junge Menschen eignet sich die Anlage der vL in einen Fondssparplan besonders, da sie aufgrund ihres Alters noch viel Zeit haben. Der VerbraucherService rät hier zu einem kostengünstigen ETF-Sparplan in einen global investierenden und breit aufgestellten Aktien-ETF. Gerne beraten wir Sie neutral und unabhängig in unseren 15 Beratungsstellen in Bayern.