Finanzen

13.12.2017, 2018 steht vor der Tür

PSD 2 - Drittanbieter erhalten Zugang zu Bankkonten

Im Januar 2018 wird die zweite Zahlungsdienstrichtlinie der EU, die PSD 2, in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelung ermöglicht sogenannten Drittanbietern – wie z.B. Finanzdiensten – den Zugriff auf Bankkonten bei der Hausbank und die Verwendung der dort gewonnenen Informationen über den Verbraucher für personalisierte Werbekampagnen und neue Angebote. Ob Cashflow-Prognose oder Online-Banking-App, für den Zugriff der Drittanbieter wird die Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die schriftliche Einwilligung der Kunden notwendig sein.

PSD 2 - Drittanbieter erhalten Zugang zu BankkontenFoto: © geralt - pixabay.com


Dritten den Zugriff auf Bankkonten zu ermöglichen ist mit Risiken verbunden. Sicher werden auch Google, Amazon, Facebook & Co. Finanzdienste anbieten. Mit dem Kontenzugriff bekommen sie dann das nahezu vollständige Profil vom Bankkunden. Wie viel er verdient, für was gibt er Geld aus, muss er regelmäßig in die Apotheke, hat er Bankdarlehen zu tilgen oder zahlt Unterhalt?


Die Verbraucher sollten die neuen Zahlungsdienstleistungsangebote daher besonders gründlich und kritisch prüfen. „Kein Bankkunde muss seine Daten oder die PIN herausgeben! Nur wenn er einen erheblichen Nutzen aus dem Finanzdienst erkennt und dem Anbieter vertrauen kann, sollte er Drittanbietern Zugriff zu seinen Bankkonten gewähren – es geht um Ihr Geld!“ rät Judit Maertsch, Finanzexpertin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in Würzburg: „Vollständige Transparenz bzgl. der Angebotsbedingungen und der Person des Anbieters ist wegen der hochsensiblen Kundendaten unerlässlich“.

Weitere Informationen zu der PSD 2, Sicherheit bei Internet Transaktionen und zu Datenschutz erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen des VSB.