Finanzen

09.06.2015, Betriebliche Altersvorsorge

Regierung plant tarifliche Verpflichtung

Die Regierung plant den Vertrieb betrieblicher Altersvorsorgeverträge durch Tarifzwang anzukurbeln. Der VerbraucherService Bayern stellt hierzu fest:

Die betriebliche Altersvorsorge hat massive Nachteile für die Durchschnittsverdiener.

Regierung plant tarifliche VerpflichtungFoto: © mhp - Fotolia.com

Rente vom Chef, Netto wie Brutto – mit solchen Slogans bewerben Politiker die Umwandlung von Gehaltsanteilen in die betriebliche Altersvorsorge. Der Gesetzgeber fördert dieses Vorsorgemodell, so die Aussage, durch Steuer- und Sozialabgabenvorteile. Die ganze Wahrheit über die Folgewirkung einer solchen Bruttogehaltsumwandlung wird aber häufig nur verkürzt dargestellt. Daran verdienen werden hauptsächlich die Arbeitgeber durch sinkende Lohnnebenkosten und die Finanzvermittler mit hohen Vertriebsprovisionen. 

Durchschnittliche Arbeitnehmer profitieren kaum – obwohl gerade sie eine Rentenaufbesserung benötigen! Statt die bestehenden Systemfehler zu eliminieren, plant die Regierung nun eine tarifliche Verpflichtung für die Betriebsrente.

Zahlt der Arbeitnehmer aus dem Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge, sinken Ansprüche beim Krankengeld und bei der gesetzlichen Rente. Bei einem Arbeitgeberwechsel wird der Vertrag oft nur zu schlechteren Konditionen übertragen. Die Garantieverzinsung der Vorsorgeverträge ist mager, die Vertriebskosten hoch, die Überschüsse unsicher. Das Ergebnis: kaum Rendite, Probleme beim Arbeitgeberwechsel, weniger gesetzliche Rente.

Das böse Erwachen in der Auszahlungsphase

Unschön kann es zudem in der Auszahlungsphase werden. Durch die nachgelagerte Besteuerung fällt bei Auszahlung nicht nur Einkommensteuer an. Gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte müssen den vollen Beitrag inklusive Arbeitgeberanteil an die Kranken- und Pflegeversicherung nachzahlen! Für gesetzlich Krankenversicherte und Verdiener unter der Beitragsbemessungsgrenze lohnt sich diese zweite Säule der Altersvorsorge deshalb nur, wenn der Arbeitgeber den vollen Beitrag zahlt.


Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Verbraucher/innen in unseren Beratungsstellen Aschaffenburg, Augsburg, Ingolstadt, München, Neufahrn, Regensburg, Traunstein und Würzburg