Finanzen

19.05.2014

Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren

Der Bundesgerichtshof hat mit seinen beiden Urteilen am 13. Mai 2014 zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig.

Rückforderung der Bearbeitungsgebühren
Banken dürfen für Verbraucherkredite keine Bearbeitungsgebühr verlangen, da die Kreditbearbeitung nach dem aktuellen BGH Urteil (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) keine rechtlich selbständige, gesondert vergütungsfähige Leistung für Kreditinstitute darstellt. Mit der Bearbeitungsgebühr wurden bislang Kosten für Tätigkeiten wie beispielsweise die Erfassung der Kundendaten und Kundenwünsche, die Prüfung der Kundenbonität, die Bearbeitung des Darlehensvertrages sowie die Zurverfügungstellung der Kreditsumme auf die Verbraucher abgewälzt. Diese Tätigkeiten erbringt jedoch das Kreditinstitut entweder im eigenen Geschäftsinteresse oder auf Grund bestehender gesetzlicher Pflichten. Betroffene Verbraucher können diese Extragebühr nun zurückfordern. Einen entsprechenden Musterbrief haben wir hier bereit gestellt.

Verjährung der Forderungen
Abschluss des Kreditvertrages im Jahr 2011 oder später.
Keine Probleme bei der Durchsetzung der Forderung auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren wird es für Kredite geben, die Verbraucher im Laufe des Jahres 2011 oder später unterzeichnet haben. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist. Dies heißt, die Verjährung tritt frühestens zum 31. Dezember 2014 ein.

Abschluss des Kreditvertrages vor 2011
Der Anspruch auf die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr verjährt nach drei Jahren. Strittig ist jedoch, ab wann die Frist zu laufen beginnt. Die Gerichte haben bisher unterschiedlich entschieden. Rechtssicherheit wird erst dann herrschen, wenn auch hierzu eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes gefällt wird. Wann dies sein wird, ist noch nicht bekannt.