Verbraucherrecht
30.03.2016, Aktuelles Recht und Tipps
Abmahnfallen - Künftig auch für Flüchtlinge ein Thema?
Die Computerzeitschrift "c't" berichtete kürzlich (Ausgabe Heft 6/2016), dass viele Flüchtlinge, ohne es zu wissen, Urheberrechtsverletzungen begehen. Dabei werden sie zum neuen Ziel für Abmahnanwälte.
Konkret berichtete die Computerzeitschrift von einem Fall in Hannover. Dort soll ein Flüchtling einen Spielfilm aus der Tauschbörse „bittorent“ herunter geladen haben – und nun 815 Euro wegen illegalem Download zahlen müssen. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) informiert über die rechtliche Situation zum Urheberrecht und zu illegalem Download aus Internet-Tauchbörsen.
Grundsätzlich gewährleistet das Urheberrecht dem Urheber ein subjektives und absolutes Recht auf den Schutz geistigen Eigentums. Es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung dieses subjektiven Rechtes. Dies gilt für Flüchtlinge gleichermaßen wie für jeden Anderen, nur ist Flüchtlingen die komplizierte Rechtsmaterie oft nicht bekannt.
Auch das Herunterladen von Filmen und Musik aus Tauschbörsen stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar. Urheberrechtsverletzungen sind keine Bagatelldelikte. Im Einzelfall kann es zu Geld-oder Haftstrafen sowie zu kostenpflichtigen Abmahnungen kommen.
„Nutzen Sie keine Tauschbörsen wie napster, emule, kazaa, edonkey, bittorent usw.“, rät Eva Traupe , Volljuristin beim VSB: „Dort laden Sie die Dateien nämlich nicht nur herunter, sondern stellen sie auch gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung, was rechtlich äußerst problematisch ist.“ Helfer, die Flüchtlinge betreuen, sollten sich außerdem einen Überblick über die Materie verschaffen um ihre Schutzbefohlenen zu sensibilisieren.
Weitere Informationen erhalten Sie in den Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern.