Verbraucherrecht

09.08.2018, Gut zu wissen

Änderungen im Reiserecht ab 1. Juli 2018

Planen Sie Ihre Reisen selbst und buchen online oder besuchen Sie lieber das Reisebüro? Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, informieren wir Sie über die Neuerungen, besonders im Pauschalreiserecht, die zum 1. Juli 2018 in Kraft getreten sind. Ziel der Änderungen ist, Online-Buchungen besser abzusichern und für den Urlauber mehr Insolvenzschutz und Informationen zu erhalten. Es gibt aber auch nachteilige Änderungen.

Änderungen im Reiserecht ab 1. Juli 2018© Gorilla - Fotolia.com

Beschwerde auch beim Reisevermittler möglich

Bisher richteten Sie sich mit ihrer Beschwerde immer ausschließlich an den Veranstalter. Nun dürfen Sie sich auch direkt beim Reisevermittler, wie z.B. Expedia oder Opodo, beschweren. Wo ist der Unterschied? Ein Reisevermittler vermittelt Leistungen eines Dritten, während der Reiseveranstalter Leistungen in eigenem Namen anbietet. Ein Reisebüro kann beides sein. Diese Änderung nimmt die Reisevermittler stärker in die Pflicht.

Preiserhöhung zwischen Buchung und Reiseantritt

Was tun, wenn sich der Reisepreis nach Buchung und kurz vor Reiseantritt nochmals erhöht? Bis zu acht Prozent sind jetzt erlaubt – bisher waren es nur fünf Prozent. Der Zeitraum, bis wann Erhöhungen möglich sind, wurde von vier Monaten auf nur zwanzig Tage gekürzt.
Oft ist es dem Verbraucher kurz vor der Reise kaum mehr möglich, eine andere gleichwertige Reise zu buchen, so dass er die Preiserhöhung eher akzeptieren wird.

Kostenloser Rücktritt unter bestimmten Voraussetzungen

Kostenloser Rücktritt von der Reise ist nur noch in bestimmten Fällen möglich. Dazu gehören: Naturkatastrophen am Reiseziel, politische Unruhen, eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt, eine Verteuerung der Reise um mehr als acht Prozent oder Änderung/Streichung von wesentlichen Reisepunkten (z.B. Streichung von Häfen als Anlaufpunkte bei einer Kreuzfahrt).

Wann haben Sie Recht auf eine Preisminderung?

Reklamieren Sie noch bis zu zwei Jahre nach dem Urlaub, wenn etwas nicht gepasst hat. Bisher war es nur ein Monat. Allerdings sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter vorab die Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Falls Sie also vor Ort einen Mangel feststellen, fordern Sie den örtlichen Repräsentanten des Veranstalters unverzüglich auf, nachzubessern. Dies geschieht am besten zeitnah und schriftlich per Einschreiben. Für eine Reklamation ist es grundsätzlich hilfreich, die Mängel ausreichend zu dokumentieren.

Probleme mit gemieteten Ferienhäusern oder -wohnungen

Gibt es mit gemieteten Ferienhäusern oder -wohnungen Probleme, so gilt grundsätzlich das Mietrecht des jeweiligen Landes. Die Buchung fällt nicht mehr unter das Pauschalreiserecht, da sie eine Einzelreiseleistung darstellt. Urlauber haben jetzt nicht mehr das Recht, bei Reisemängeln den Preis zu mindern bzw. Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu verlangen.

Hochpreisige Tagesreisen fallen unter Pauschalreiserecht

Tagesreisen, die mehr als 500€ kosten, fallen jetzt unter das Pauschalreiserecht. Umgekehrt sind Verbraucher bei Tagesreisen unter 500€ sowie bei Klassenfahrten und Jugendfreizeiten, die der Veranstalter nur gelegentlich und nicht gewinnorientiert anbietet, nicht mehr nach dem Pauschalreisereicht abgesichert.

Insolvenz – was ist zu tun?

Wenn Sie für Ihren Urlaub direkt an das Reisebüro oder den Online-Anbieter (Vermittler) bezahlen, sind Sie abgesichert, falls dieser/s in die Insolvenz geht. Dies gilt aber nicht bei Direktzahlung an die einzelnen Leistungsträger und anschließender Insolvenz der Airline oder des Hotels. Hier setzen Sie sich im Insolvenzfall mit der Fluggesellschaft oder dem Hotelbesitzer separat auseinander.

Bei Click-Through-Buchungen gilt Pauschalreiserecht

Bei sogenannten Click-Through-Buchungen, bei denen Sie mit wenigen Clicks innerhalb von maximal 24 Stunden Flug, Hotel und z.B. Mietwagen buchen, gilt für die Vermittler das Pauschalreiserecht. Wichtig ist, dass es sich um Buchungen aus verschiedenen Kategorien handelt. Diese sind: Beförderung, Beherbergung, Vermietung von KFZ oder Krafträdern und sonstige touristische Leistungen.
Die Vermittler sind verpflichtet, Sie explizit über die Reiseart zu informieren, um zu wissen, inwiefern die Buchung nach dem Pauschalreiserecht abgesichert ist. Dazu ist ein Formblatt und Sicherungsschein auszuhändigen. Sie genießen damit einen höheren Insolvenzschutz, können von der Rückholgarantie im Krisenfall Gebrauch machen und bei Reisemängeln im Nachhinein erfolgreich reklamieren.

Damit das „bessere“ Pauschalreiserecht greift, empfiehlt es sich, den Buchungsprozess genau zu dokumentieren und gegebenenfalls vor einer Reklamation juristischen Rat einzuholen.

Bei Buchungen bis Ende Juni 2018 gilt die alte Rechtslage. Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Sie die Reise antreten.

Zahlung mit Kreditkarten

Falls Sie Ihre Reise mit der Kreditkarte bezahlen, fallen zukünftig keine Extragebühren mehr an. Dies ist seit dem 13. Januar 2018 festgelegt. Wie Sie auf Reisen am besten bezahlen und auf was zu achten ist, lesen Sie auf unserer Webseite unter dem Stichwort „Urlaub und Finanzen“.