Verbraucherrecht

30.10.2018, Shoppingtour im Wohnzimmer

Kundenrechte bei Verkaufspartys

Wenn es draußen kalt und ungemütlich wird, starten drinnen die Verkaufspartys. Diese laden dazu ein, in ungezwungener privater Atmosphäre z.B. Küchengeräte, Kosmetik und Dessous auszuprobieren und anschließend gleich zu bestellen. Die meist weibliche Verkaufsberaterin präsentiert bei ausgelassener Partystimmung ihre Produkte. Diese Art Direktvertrieb boomt, denn bei keinem Vertriebsweg ist der Spaßfaktor so groß. Die vorwiegend weibliche Kundschaft kauft immer häufiger mit Freunden und Bekannten zu Hause bei Sekt und Häppchen ein. 2016 kamen auf diesem Wege Waren und Dienstleistungen im Wert von 17 Milliarden Euro an den Mann oder die Frau (Bundesverband Direktvertrieb Deutschland). Doch wie sieht es bei diesem Verkaufsprinzip mit den Kundenrechten aus?

Kundenrechte bei VerkaufspartysFoto: © geralt - Pixabay.com

Da bei diesen Veranstaltungen ein unmittelbarer Vergleich mit Konkurrenzprodukten fehlt, sollten Sie vorab Produktinformationen hinsichtlich Preis und Qualität beim Fachhandel einholen. Gerade bei Spontankäufen erwerben Verbraucherinnen und Verbraucher oft scheinbar hochwertige Produkte zu überteuerten Preisen.

Kundenrechte bei Verkaufspartys:

Kaufverpflichtung: Keinerlei Kaufverpflichtung, auch wenn Gruppenzwang und subtiler Kaufdruck vorherrschen.
Mindestumsatz: Kein vorgegebener Mindestumsatz für Gäste oder Gastgeber.
Ware ausprobieren: Ausprobieren der Ware ist erlaubt, das Widerrufsrecht entfällt dadurch nicht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch ist nicht zulässig und kann dazu führen, dass Wertersatz zu leisten ist, wenn der Händler darüber belehrt hat.
Rücksendung: Die Kosten der Rücksendung trägt – wenn der Händler darüber informiert hat – der Kunde. Es ist nicht verpflichtend, dass die Rücksendung im Originalkarton erfolgt. Bei zur Wohnung des Käufers gelieferter Ware ist der Händler verpflichtet, diese auf eigene Kosten abzuholen, wenn sie nicht per Post versandt werden kann.
Mängel: Treten Mängel auf, haben die Käufer das Recht, zwei Jahre lang zu reklamieren, wenn Ihr Vertragspartner ein Händler ist. Dieser ist dann auch der Ansprechpartner für die Reklamation, nicht die Verkaufsberaterin auf der Party. Darüber hinaus gehende Herstellergarantien (z.B. bei Elektroartikeln) sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Verschleißteile und unsachgemäßer Gebrauch sind grundsätzlich nicht abgesichert. Hat jedoch die Gastgeberin auf eigene Rechnung die Waren erworben und verkauft, ist diese in der Pflicht, sich um die Mängel zu kümmern. Ein Blick in den Kaufvertrag gibt Auskunft, wer Vertrags- und Ansprechpartner ist.

Widerruf möglich
- Nach § 312g BGB gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht auf während Verkaufspartys geschlossene Verträge.
- Erklären Sie den Widerruf, nennen Sie Kaufdatum und Kaufgegenstand. Den Grund des Widerrufes müssen Sie dagegen nicht erläutern.
- Schreiben aus Beweisgründen per Einschreiben mit Rückschein versenden.
- Händler hat spätestens 14 Tage nach Widerruf und Rückerhalt der Ware den Kaufpreis zu erstatten, ein Gutschein reicht nicht aus. Gleiche Zahlungsart für Rückzahlung wie beim Einkauf.
- Wenn keine oder keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht bei Vertragsschluss erfolgte, kann der Käufer bis zu 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss und nach Erhalt der Ware widerrufen.
- Vorsicht: Ist in dem Kaufvertrag der Händler genannt, können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss und ab Erhalt der Ware widerrufen. Wer seine Bestellung nur über die Gastgeberin abwickelt, verwirkt sein Recht auf Widerruf.

Ausnahmen des Widerrufes

Produkte, die aus Hygiene- und Gesundheitsgründen versiegelt sind, wie etwa Erotikartikel, können vom Widerruf ausgeschlossen sein. Wer das Siegel öffnet, kann die Ware nicht mehr zurückschicken. Eine weitere Ausnahme besteht bei Lebensmitteln und leicht verderblichen Waren.

Gegebenenfalls ändert sich die Rechtslage in der Zukunft. Derzeit steht zum Beispiel die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus, ob Matratzen vom Widerruf ausgeschlossen sind, wenn der Käufer deren Schutzfolie entfernt.