Versicherungen

16.11.2017, Wenig sinnvoll

Produktergänzende Versicherungen - nur für Verkäufer ein gutes Geschäft

Beim Kauf von Haushaltsgeräten, Unterhaltungselektronik oder auch beim Brillenkauf werden dem Kunden immer häufiger Zusatzversicherungen als Garantieverlängerungen und umfangreiche Versicherungspakete angeboten. Versicherer ist nicht der Händler, sondern eine externe Versicherungsgesellschaft. Aber Achtung: Die meist sehr kostspieligen Verträge beinhalten oft schwerwiegende Haken.

Produktergänzende Versicherungen - nur für Verkäufer ein gutes GeschäftFoto: © Freetagger - pixabay.com

Die Verkäufer im Elektromarkt arbeiten provisionsbasiert, besitzen aber meist keine ausreichende Mindestqualifikation, um den tatsächlichen Versicherungsbedarf des Kunden zu ermitteln und fachmännisch zu beraten. Nicht selten erhalten die Verbraucher vor Vertragsabschluss sogar nur eine mündliche Kurzinformation zum Versicherungsprodukt. Die ärgerliche Folge ist, dass der Verbraucher falsche Erwartungshaltungen über den tatsächlichen Versicherungsschutz entwickelt. So hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im April 2016 in einer Verbraucherbefragung herausgefunden, dass nur jeder siebte Verbraucher, der eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, tatsächlich weiß wann und in welcher Höhe die Versicherung leistet.

Gewährleistungen und Herstellergarantie – Schutz ohne Zusatzkosten

Bei Produktmängeln von Neuwaren greift grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung. Der Händler muss bis 24 Monate ab Kaufdatum alle Kosten für Reparaturen tragen oder Ersatzgeräte stellen, wenn der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war.

Die Herstellergarantie hingegen ist eine freiwillige Leistung und gilt meist auch bis zu zwei Jahre nach dem Kauf. Der Hersteller zahlt aber nicht bei selbstverschuldeten Schäden und darf sein Leistungsspektrum frei festlegen. Oft werden Transportkosten oder Arbeitszeiten dem Kunden im Schadensfall in Rechnung gestellt.

Einfache und Erweiterte Garantieverlängerung

Diese Zusatzgarantien setzen nach dem Ablauf der Gewährleistungszeit und der Garantie des Herstellers an. Man klassifiziert die Versicherungsverträge in einfache und erweiterte Garantieverlängerungen.

  • Einfache Garantieverlängerungen

Der Verbraucher versichert einen Reparaturkostenschutz für Produktmängel an Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Kaffeevollautomaten oder Fernseher. Die Kosten für eine Garantieverlängerung bis zu 5 Jahre nach Kaufdatum belaufen sich je nach Versicherer auf 80 – 100 Euro für ein Gerät im Anschaffungswert von 750 Euro. Wenn das Gerät nicht mehr zu reparieren oder die Reparatur teurer als der aktuelle Wert des Gerätes ist, bekommt der Kunde den Zeitwert ausbezahlt oder er erhält ein Ersatzgerät.

  • Erweiterte Garantieverlängerungen

Erweiterte Garantieverlängerungen werden für mobile Elektrogeräte wie Handy, Tablet oder Notebook angeboten. Der Versicherungsschutz für ein 800 Euro teures Smartphone bis zu drei Jahre nach dem Kauf kostet zwischen 180 und 300 Euro. Im Vertragsinhalt sind die Reparaturkosten von Produktmängeln nach der Gewährleistung enthalten sowie der Schutz für selbstverschuldete Schäden bei Sturz, dem Eindringen von Flüssigkeiten außerdem der Verlust durch Diebstahl, Einbruch und Raub. Liegt ein Totalschaden vor, gibt es in der Regel ein Ersatzgerät oder der Zeitwert des Gerätes wird erstattet.

Top oder Flop?

Die Angebote klingen auf den ersten Blick gut, jedoch finden sich trotz der üppigen Preise für den Versicherungsschutz in den Versicherungsbedingungen einige schwerwiegende Haken:

  • Nach einem Totalschaden oder einem Diebstahl erhält der Kunde nur ein gleichwertiges, oft schon gebrauchtes Ersatzgerät.
  • Viele Versicherer verlangen bei jedem Schadensfall einen Selbstbehalt von 10 Prozent des Kaufpreises.
  • Schäden, die durch Verschleiß entstehen, sind häufig nicht mitversichert. Bei akkubetriebenen Geräten ist dies besonders ärgerlich.
  • Manche Garantieverlängerung greift erst nach 24 Monaten, wenn die Gewährleistungsansprüche oder aber die Herstellergarantie bereits abgelaufen sind. Da einige Hersteller aber nur ein Jahr Garantie geben, bleibt man im schlimmsten Fall, trotz Garantieverlängerung, im zweiten Jahr auf den Reparaturkosten sitzen.
  • Nur in seltenen Fällen wird bei einem Diebstahl das Gerät ersetzt, denn die Versicherer stellen irrwitzig strenge Anforderungen an das „sichere Mitführen im persönlichen Gewahrsam“. Nur wenn das Smartphone eng am Körper getragen wird und der Diebstahlversuch bemerkt und abgewehrt werden könnte, ersetzt die Versicherung den Zeitwert. Bei Raub springt aber auch die Hausratversicherung ein und diese erstattet das Handy sogar zum Neuwert.

Meist kann man die Garantieverlängerungen, egal ob im Onlineshop oder im stationären Handel, nur direkt beim Kauf des Neugerätes abschließen. Verbraucher sollten aber zeitnah den Vertragsinhalt sowie die Versicherungsbedingungen prüfen und überdenken, ob sie diesen teuren Zusatzschutz mit vielen Einschränkungen im Leistungsfall wirklich brauchen. Ein Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen möglich.

Die Versicherungsberater des VerbraucherService Bayern raten vom Abschluss von Garantieverlängerungen ab und empfehlen statt einer überteuerten Versicherungspolice die Bildung von Rücklagen für die Gerätereparatur oder den notwendigen Neukauf.