Versicherungen

12.06.2019

Versicherungsschutz auf Reisen – unnötig oder sinnvoll?

Jedes Jahr mit Beginn der Reisezeit freut sich die ganze Familie auf die schönste Zeit des Jahres – den wohlverdienten Urlaub. Egal ob Sie die Urlaubsreise im Reisebüro, über Vergleichsportale oder direkt beim Veranstalter buchen, mittlerweile bekommen Sie immer auch entsprechende Reiseversicherungen empfohlen. Diese Angebote sind zumeist allerdings nicht empfehlenswert. Was passiert, wenn aber doch einmal etwas dazwischen kommt? Welche Versicherungen sind auf Reisen unverzichtbar, welche sinnvoll und welche vorwiegend unnütz? Es bietet sich an, vor dem Urlaub noch einen Blick in den Versicherungsordner zu werfen und den Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern.

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Unverzichtbar: Die Auslandsreisekrankenversicherung

Ein unverzichtbarer Baustein für eine unbeschwerte Urlaubsreise ins Ausland ist eine Auslandsreisekrankenversicherung. Das Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU sieht grundsätzlich vor, dass der Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung in allen Ländern der EU gilt. In der Praxis müssten Verbraucherinnen und Verbraucher ohne internationale Gesundheitskarte mit dem EU-Logo vor der Behandlung beim Arzt erst einen Behandlungsschein bei der ortsansässigen Krankenkasse einholen. So kommt es bereits in Nachbarländern dazu, dass sie hier auf entstandenen Kosten sitzen bleiben. Die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen übernehmen nämlich selbst innerhalb der EU meist nicht alle Kosten.  Bezahlt werden nur medizinisch notwendige Behandlungen, die den Kassenpatienten des Landes zustehen würden. Die Höhe der Kostenerstattung hängt auch von der Dauer des Aufenthaltes ab. Maximal bezahlen die Krankenkassen nur die Kosten, die die Behandlung in Deutschland kosten würde.

Außerhalb der EU und der Schweiz und ohne Anspruchsnachweis der heimischen Krankenkasse werden lediglich die Kosten für unaufschiebbare Behandlungen erstattet.
Das Geld legen Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel aus. Selbst einfache Behandlungen sind im Ausland (z.B. in den USA) unter Umständen unverhältnismäßig teuer.

Bei Privatversicherten gilt der Versicherungsschutz uneingeschränkt nur für Europa, daher ist in diesem Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich, wenn Sie ins außereuropäische Ausland verreisen. Dort gibt es oft gar keine Sozialversicherungsabkommen und die Deutschen Krankenkassen erkennen nur Kosten an, die in dieser Höhe auch in Deutschland entstanden wären. Mit „sehr gut“-getesteten Jahresverträgen ohne Selbstbeteiligung, die Sie meist für unter 20,- € Jahresbeitrag bekommen, sichern Sie sich günstig gegen diese Risiken ab. Zudem bieten die meisten Anbieter mit Abschluss dieser Versicherung auch eine ständig besetzte Hotline an, die Ihnen im Notfall auch über Sprachbarrieren hinweg hilft. Üblicherweise ist in diesen Policen auch eine Rückholversicherung enthalten, bei der Sie aber im Detail auf die Bedingungen achten sollten. Gerade bei älteren Policen ist der Rückholservice auf medizinisch notwendige Transporte beschränkt, während die Formulierung der medizinisch sinnvollen Rücktransporte die verbraucherfreundlichere Bezeichnung ist. Beachten Sie zudem, dass sich diese Art von Versicherungen nur für übliche Auslandsaufenthalte von einer Dauer von bis zu zwei Monaten eignet. Für längere Auslandsreisen benötigen Sie einen umfassenderen Schutz, der teurer ist.

Reiserücktrittsversicherung – in vielen Fällen sinnvoll


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In vielen Fällen erweist sich auch eine Reiserücktrittsversicherung als sinnvoll. Gerade wenn Sie größere Reisen lange im Voraus planen, Senioren oder Kinder mitreisen oder Sie unvorhergesehen vor Reiseantritt erkranken, fallen gegebenenfalls Stornokosten von bis zu 80 Prozent an. Je kurzfristiger Sie eine Reise nicht antreten, umso teurer wird es. Bei diesen Versicherungen gilt es aber, besonders auf die Bedingungen zu achten. Üblicherweise sind Erkrankungen, Tod von Angehörigen und eventuell auch Arbeitsplatzverlust die Auslöser für Rücktritte. Welche Erkrankungen erfasst sind, und vor allen Dingen welche Personen, sollten Sie sich genau durchlesen. Bei guten Angeboten umfasst der Personenkreis alle nahen Angehörigen, Haushaltsmitglieder und auch Mitreisende. Gerade für chronisch Kranke ist die Formulierung der Unvorhersehbarkeit ausschlaggebend.

Die Beiträge sind bei allen Versicherern vom jeweiligen Reisepreis abhängig. Beziehen Sie hier in jedem Fall sämtliche Kosten der Reise mit ein, die bereits im Voraus gebucht wurden. Sofern Sie sich für eine Reiserücktrittsversicherung entschließen, kann auch die Ergänzung des Reiseabbruchs sinnvoll sein. Wann die Versicherung dann für die Mehrkosten der Rückreise oder die Nichtinanspruchnahme von Leistungen aufkommt, entnehmen Sie ebenfalls dem Bedingungswerk. Neben den unvorhersehbaren Erkrankungen haben einige Versicherer mittlerweile auch das Risiko von Terroranschlägen mit aufgenommen. Viele Sachversicherungen, also Ihre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, beinhalten gegebenenfalls auch Reiseabbruchkosten. Allerdings nur, wenn bei Ihnen zu Hause ein versicherter Schaden eingetreten ist. Achten Sie bei dieser Variante der Reiseversicherungen in jedem Fall auch auf die vereinbarten Selbstbehalte.

Zumeist unnötig – die Reisegepäckversicherung

Auf Grund Ihrer Hausratversicherung ist eine Reisegepäckversicherung zumeist unnötig. Über die Außenversicherung sind innerhalb von Gebäuden, also auch im Hotel, Ihre persönlichen Sachen gegen die Risiken Feuer, Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert. Hier erhalten Sie im Gegensatz zu den Reisegepäckversicherungen eine echte Neuwerterstattung. Die übliche Begrenzung auf 10 Prozent der Versicherungssumme ist vom Wert, den Sie mit in den Urlaub nehmen, zumeist ausreichend. Für den Gepäckverlust bei Flugreisen oder Transfers haften die Fluggesellschaften bzw. die Reiseveranstalter. Somit ist das Risiko, dass Ihrem Gepäck ein unversicherter Schaden zugefügt wird, verhältnismäßig gering. Zudem können die Versicherer hier unter Umständen wegen fehlender Sorgfalt sogar die Leistungen kürzen.   

Wichtiger Baustein der KFZ-Haftpflicht: Die Mallorca-Police

Wenn Sie im Ausland ein Mietfahrzeug nehmen, prüfen Sie vor Reiseantritt, ob Ihre bestehende KFZ-Haftpflichtversicherung die sogenannte Mallorca-Police enthält. Diese Ergänzung, die bei vielen Versicherungen mittlerweile kostenloser Leistungsbestandteil ist, greift bei Unfällen mit dem Leihwagen im europäischen Ausland. Da in einigen beliebten Urlaubsländern wie z.B. Griechenland, Malta oder Türkei teils deutlich niedrigere gesetzliche Mindestversicherungssummen gelten als in Deutschland, ist ein schwerer Unfall, insbesondere bei Personenschäden nur unzureichend versichert und der Urlauber zahlt Schadenersatz-forderungen teils aus eigener Tasche.

Eine Mallorca-Police ist sinnvoll, wenn die bestehende Kfz-Versicherung diesen Zusatzbaustein nicht beinhaltet oder die gesetzliche Deckungssumme bzw. die Versicherungssumme laut Vertragsbedingungen des Autovermieters im Urlaubsland nicht ausreichen. Für wenige Euro Beitrag im Jahr stockt diese Extra-Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge die Deckungssumme – nicht nur in Spanien – auf das deutsche Niveau auf. Für das außereuropäische Ausland, speziell USA oder Australien, sind dortige Versicherungspakete zu bevorzugen, da diese höhere Deckungssummen beinhalten.

Komplettpakete sinnvoll bei häufigen Reisen

Zahlreiche Versicherer bieten Ihnen all diese Leistungen auch in Komplettpaketen und Ganzjahresverträgen an. Diese Art von Verträgen lohnt sich, wenn Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen. Dazu zählen dann bei guten Bedingungswerken auch Tagesreisen innerhalb Deutschlands, wie Konzertbesuche oder Städtereisen. Schauen Sie – wie bei allen Paketangeboten – genau hin und wägen Sie ab. Denn für Leistungen zu zahlen, die Sie nie in Anspruch nehmen, macht keinen Sinn. Investieren Sie dieses Geld dann lieber in Ihre Erholung, denn das ist schließlich das Ziel Ihres wohlverdienten Urlaubs. In diesem Sinne, gute Reise!