Verbandsklagen
Klage gegen die Icemänner Holding UG
Verfahrensart: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: OLG Hamm
Aktenzeichen: I-13 UKL 12/25
Verfahrensgegner: Icemänner Holding UG, Hover Weg 13, 51503 Rösrath-
Vorgeworfene Zuwiderhandlung:
Der Anbieter vertreibt Getränkeprodukte, sog. Pouches, ohne diese mit einer beschreibenden Bezeichnung (Art. 17 LMIV) zu versehen, die dem Verbraucher die Art und die wesentlichen Merkmale des Lebensmittels klar vermittelt.
Datum der Anhängigkeit der Klage: 20.10.2025
Eintrag des Verfahrens im Verbandsklageregister: nein
Klage gegen die Waldner Handelsgesellschaft mbH
Verfahrensart: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: Brandenburgisches OLG
Aktenzeichen: 7 Ukl 2/25
Verfahrensgegner: Waldner Handelsgesellschaft mbH
Vorgeworfene Zuwiderhandlung:
Verwendung folgender Klauseln im Rahmen der Regelungen zur Gewährleistung innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die Gewährleistung und Garantie ist weiterhin ausgeschlossen und erlischt für den Käufer sollte folgendes gemäß der Absätze 1 – 4 zu Grunde liegen:
Der Einbau des Motors muß fachgerecht durch eine KFZ-Fachwerkstatt unter Beachtung der Einbauvorschriften und Wartungsintervalle des Herstellers des Motors erfolgen. Anderenfalls bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Grundsätzlich müssen alle Verschleißteile, Dichtungen, Steuerketten/-Riemen mit Kettenspanner, vor Einbau erneuert werden. Das gilt ohne Ausnahme und muss auch ausgeführt werden, wenn die normalen Intervalle einen Austausch nicht zwingend vorschreiben. Es gibt keine Ausnahme von dieser Reglung. Bei gebrauchten Motoren muss innerhalb der ersten gefahrenen 1000 km das Motor Öl erneuert werden.
und / oder
Sie haben ohne Rücksprache und oder unser Einverständnis nicht das Recht, Mangelbeseitigungsmaßnahmen zu ergreifen.
und / oder
Wir behalten uns das Recht vor, Waren nur dann zurückzunehmen, wenn sich diese im ursprünglichen Zustand befinden.
und/oder
Eine Kostenbeteiligung für Ein- und Ausbau ist auf 500 Euro beschränkt.
Datum der Anhängigkeit der Klage: 15.07.2025
Eintrag des Verfahrens im Verbandsklageregister: nein
Klage gegen die I Press GmbH & Co. KG
Verfahrensart: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: OLG Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 10/25 e
Verfahrensgegner: I Press GmbH & Co. KG
Vorgeworfene Zuwiderhandlung:
1. Unzureichende und irreführende Informationserteilung an den Verbraucher über den zu bestellenden Zeitschriftentitel, den Gesamtpreis des Zeitschriftenabonnements, pro Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten für das Zeitschriftenabonnement, die Laufzeit des Zeitschriftenabonnements und die Bedingungen der Kündigung bei den Zeitschriftenabonemmentbestellungen über die Webseite www.gratis-produkte-testen.de.
2. Die Bestätigungsseite des Kündigungsbuttons ist nicht einheitlich gestaltet und die Bestätigungsschaltfläche ist jedenfalls auf der ersten Bestätigungsseite nicht mit den Wörtern „jetzt kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet .
Datum der Anhängigkeit der Klage: 24.07.2025
Eintrag des Verfahrens im Verbandsklageregister: nein
Klage gegen die Stadtwerke Duisburg AG
Verfahrensart: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: OLG Düsseldorf
Aktenzeichen: I-20 UKl 3/25
Verfahrensgegner: Stadtwerke Duisburg AG
Vorgeworfene Zuwiderhandlung:
1. Die Webseite enthält bei der Vertragskündigung keine Bestätigungsseite, die es Verbrauchern ermöglichen würde, gesonderte Angaben zur Kündigungsart und im Falle einer außergerichtlichen Kündigung Angaben zum Kündigungsgrund zu machen. Vielmehr existiert das Textfeld "Kündigungsart" gar nicht und unter dem Textfeld "Kündigungsgrund" wird eine Auswahlmöglichkeit, bestehend aus drei Optionen: "Auszug", "Ordentliche Kündigung", "Außerordentliche Kündigung" vorgehalten.
2. Die Bestätigungsfläche zur Abgabe der Kündigung ist nicht mit "Jetzt kündigen" oder ähnlichem Begriff, sondern lediglich mit der Taste "Absenden" beschriftet.
Datum der Anhängigkeit der Klage: 08.04.2025 Eintrag des Verfahrens im Verbandsklageregister: nein
Verfahrensbeendigung: Anerkenntnisurteil vom 03.07.2025
Aktualisierungsdatum (Stand): 10.07.2025
Klage gegen die EnStroGA AG
Verfahrensart: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: OLG Düsseldorf
Aktenzeichen: I-UKl 10/2024
Verfahrensgegner: EnStroGA AG
Vorgeworfene Zuwiderhandlung:
1. Die Webseite enthält bei der Vertragskündigung keine Bestätigungsseite, die es Verbrauchern ermöglichen würde, Angaben zur Kündigungsart und im Falle einer außergerichtlichen Kündigung Angaben zum Kündigungsgrund zu machen. Es wird zwischen den unterschiedlichen Kündigungsarten gar nicht unterschieden. Es gibt lediglich ein Textfeld mit der Überschrift "Kündigung zum" in welches ein Datum eingefügt werden kann sowie einer Möglichkeit das Häkchen bei der Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu setzen.
2. Die Bestätigungsfläche zur Abgabe der Kündigung ist nicht mit "Jetzt kündigen" oder einem ähnlichen Begriff beschriftet, sondern lediglich mit der Taste "Senden".
Datum der Anhängigkeit der Klage: 28.11.2024
Eintrag des Verfahrens im Verbandsklageregister: nein
Verfahrensbeendigung: Der Rechtsstreit wurde am 27.05.2025 per Urteil beendet, in dem die Beklage vollumfänglich zur Unterlassung verurteilt wurde.
Urteil vom 27.05.2025
Beschluss vom 27.05.2025
Aktualisierungsdatum (Stand): 06.06.2025
Einstweiligen Verfügung gegen die Kickz.com GmbH
Verfahrensart: einstweilige Verfügung
Zuständiges Gericht: OLG Bamberg
Aktenzeichen: 3 Ukl 16/24 e
Verfahrensgegner: Kickz.com GmbH, Landwehrstraße 60, 80336 München
Vorgeworfene Zuwiderhandlung:
Das Unternehmen behält sich in seinen AGB ein einseitiges Rücktrittsrecht von bereits geschlossenen Verträgen in verschiedenen Konstellationen vor ( z.B. im Falle einer Nichtverfügbarkeit der Ware im Lager) und das unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche.
siehe auch PDF
Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht: 18.07.2024
Eintrag des Verfahrens im Verbandsklageregister: nein
Verfahrensbeendigung: Der Rechtsstreit wurde in der Hauptsache für erledigt erklärt, nachdem außergerichtlich eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde.
Aktualisierungsdatum (Stand): 06.02.2025
Klage gegen Deutsche Post AG
Verfahrensart: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: OLG Köln
Aktenzeichen: 6 UKI 2/2024
Verfahrensgegner: Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn
Vorgeworfene Zuwiderhandlung: siehe PDF
Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht: 28.02.2024
Eintrag des Verfahrens im Verbandsklageregister: nein
Verfahrensbeendigung: Anerkenntnisurteil vom 31.07.2024
Aktualisierungsdatum (Stand): 26.08.2024
Klage gegen Deutsche Post AG
Verfahrensart: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: LG Köln
Aktenzeichen: 33 O 84/2024
Verfahrensgegner: Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Str. 20, 53113 Bonn
Vorgeworfene Zuwiderhandlung: siehe PDF
Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht: 28.02.2024
Eintrag des Verfahrens im Verbandsklageregister: nein
Verfahrensbeendigung: Anerkenntnisurteil vom 20.06.2024
Aktualisierungsdatum (Stand): 11.07.2024
