Presse

15.01.2024, Vermittlungskosten zurückfordern und Rentenerhöhung durchsetzen

BGH-Urteil kippt intransparente Riester-Kostenklausel

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. November 2023 (XI ZR 290/22) stärkt die Rechte zahlreicher Riester-Sparer. Hintergrund ist eine Klage gegen die Sparkasse Günzburg-Krumbach wegen intransparenter Kosten-Klauseln in ihren Riester-Banksparplänen. Der BGH entschied, dass die Sparkasse die ausgezahlte Riester-Rente nicht durch den Abzug unzulässiger Abschluss- und Vermittlungskosten reduzieren darf. Die diesbezügliche Kosten-Klausel sei unwirksam, da sie bei Vertragsabschluss nicht klar und verständlich formuliert war. Die Sparer werden dadurch unangemessen benachteiligt, so das Gericht. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) rät Verbraucher*innen ihre Riester-Sparpläne zeitnah daraufhin prüfen zu lassen, ob sie unzulässig berechnete Kosten zurückfordern und dadurch eine höhere Riester-Rentenleistung oder eine einmalige Gutschrift erhalten können.

Banken und Fondsgesellschaften vermitteln ihren Riester-Kunden für die Auszahlungsphase ab dem 85. Lebensjahr eine Rentenversicherung, die neue Abschluss- und Verwaltungskosten enthält, die im ursprünglichen Altersvorsorgevertrag nicht kalkuliert wurden. „Wir erhoffen uns mit diesem Urteil des BGH rückwirkend eine höhere Riester-Rentenleistung oder die Rückerstattung unzulässiger Kosten für die Verbraucher*innen“, kommentiert Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. Demnach ist dieses Urteil eine gute Nachricht für zahlreiche Sparer. Solche oder ähnliche Kostenklauseln haben auch viele andere Riester-Anbieter in ihre Verträge aufgenommen. „Somit zeichnet sich ab, dass Verbraucher*innen ihren Riester-Sparplananbietern gegenüber klar bezifferbare Nachforderungen stellen können, wenn anfallende Vermittlungs- und Verwaltungskosten beim Vertragsabschluss nicht wirksam ausgewiesen wurden“, so Latta weiter.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema