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05.05.2023, Hinzuverdienstgrenzen seit Januar 2023 erhöht

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus

Die eigene Arbeitskraft ist häufig Existenzgrundlage. Aber was ist, wenn auf einmal nichts mehr geht? Burn-out, Krebs oder Depressionen lassen jedes Jahr Tausende die beruflichen Segel streichen. Statistisch scheidet etwa jeder dritte Arbeiter und jeder vierte Angestellte vor dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters gesundheitsbedingt aus der Arbeitswelt aus. Ein vielfach unterschätztes Risiko. Was dann im besten Fall greift, ist die so genannte Erwerbsminderungsrente (EMR), doch die reicht häufig nicht zum Leben. Wie sich die Hinzuverdienstgrenzen seit Januar dieses Jahres verändert haben, erklärt der VerbraucherService im KDFB e.V. (VSB).

Zahlreiche Arbeitnehmer*innen verlassen sich auf die Gesetzliche Rentenversicherung und vertrauen darauf, im Ernstfall geschützt zu sein. Ein trügerischer Schluss: Laut Bundesregierung wurden 2020 mehr als 42 Prozent der Anträge auf eine gesetzliche EMR abgelehnt. Die zu erfüllenden Hürden für den Erhalt dieser Rente sind hoch. Und dabei betrug die EMR 2021 durchschnittlich gerade mal 877,00 Euro im Monat. „Da machen betroffene Versicherte keine großen Sprünge, insofern ist die EMR kein Netz für alle Fälle“, kommentiert Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VSB. „Immerhin wurden die Hinzuverdienstgrenzen zum 1. Januar 2023 erhöht“, so Latta weiter. Die jährlich anzupassende Hinzuverdienstgrenze liegt 2023 für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei mindestens 35.647,50 Euro jährlich. Und bei Renten wegen voller Erwerbsminderung bei genau 17.823,75 Euro jährlich. Darüber hinaus gehende Verdienste werden teilweise auf die Rente angerechnet.


Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Die Erwerbsminderungsrente – kein Netz für alle Fälle