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13.04.2022, Leistungen nur bei dauerhafter Beeinträchtigung

Die private Unfallversicherung, ein großes Missverständnis?

Ein Rutsch, ein Sturz und heftige Verletzungen. Jährlich passieren in Deutschland acht bis neun Millionen Unfälle, wovon die meisten glücklicherweise glimpflich ausgehen. Die private Unfallversicherung dient dazu, die Folgen schwerer Unfälle finanziell abzufedern. Allerdings zahlen die Versicherer nur unter eng gesteckten Bedingungen. Geld gibt es nicht pauschal bei jedem Unfall, wie die Versicherten häufig vermuten. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) informiert, wann es zur Auszahlung kommt.

 „Das vielleicht größte Missverständnis liegt in der unterschiedlichen Wahrnehmung bzw. Definition dessen, was ein Unfall eigentlich ist“, sagt Markus Borutta, Finanzreferent beim VSB. „So schließen viele Verbraucher*innen einen Vertrag ab, ohne genau zu wissen, wann der Versicherer einen Unfall als Unfall anerkennt und tatsächlich leistet“.

Um Leistungen aus einer Unfallversicherung zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Häufig scheitern etwaige Leistungsansprüche bereits an der fehlenden, dauerhaften Beeinträchtigung, sprich Invalidität. Sind Patienten vollständig geheilt und bleibt keinerlei Beeinträchtigung zurück, zahlt auch die Unfallversicherung nicht.

Ein weiter Streitpunkt liegt oft in der Höhe der ausgezahlten Leistung. Kommt es zu einer Auszahlung aus einer Unfallversicherung, schaut der Versicherer genau, ob Vorschäden mitgewirkt haben. „Üblicherweise werden Vorschäden ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent angerechnet und können zu empfindlichen Kürzungen der Versicherungsleistung führen“, so Borutta. Da ist Enttäuschung vor allem bei so manch älteren Versicherten vorprogrammiert. „Fragen Sie sich vor Abschluss einer Unfallversicherung generell, ob diese Versicherung die (einzig) Richtige für sie ist und lassen Sie sich bei Fragen von unabhängigen Experten beraten“, so der Finanzreferent.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Faktencheck: Private Unfallversicherung