Presse

20.01.2020, Zahlreiche Änderungen für Hausbesitzer

Durchblick im Energie-Förderdschungel 2020

Für Hausbesitzer bleibt es spannend im Energie-Förderdschungel: Noch vor Jahresende 2019 trat das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030“ in Kraft. Daneben verkündete der Gesetzgeber erhebliche Änderungen der bestehenden Förderprogramme mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2020. Die wichtigsten Neuerungen: Neue Brennwert-Öl-Heizungen erhalten keine Förderung mehr. Das gleiche gilt für neue Gas-Brennwertthermen, wenn sie nicht mindesten mit einem 25-prozentigen Anteil einer erneuerbaren Energiequelle kombiniert werden.

„Hausbesitzer, die ihre Heizung austauschen und erneuerbare Energien nutzen, freuen sich über verbesserte Konditionen im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)“ kommentiert Jochen Klonner, Energieberater beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Den Austausch bisheriger Ölheizungen durch ein Heizsystem auf der Basis erneuerbarer Energien belohnt der Gesetzgeber mit einem Zuschuss von bis zu 45 Prozent. Neue Effizienzhäuser, die ganz oder nur teilweise mit Öl beheizt werden, schließt die Förderung dagegen seit Jahresanfang aus“ so der Experte.

Ab dem 24. Januar 2020 gelten für Hausbesitzer höhere Investitions- und Tilgungszuschüsse in den KfW-Programmen „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“. Anträge dafür stellt ein Energieberater der Energie-Effizient-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de/fuer-private-bauherren).  

Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten zu diesem Thema kostenfreie Beratung bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern in einer der zahlreichen Beratungsstützpunkte in ganz Bayern. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Hausbesitzer - Förderungen im Energiebereich 2020