Presse

06.11.2019

Enden Verträge mit dem Tod?

Was es für Angehörige zu beachten gilt

Stirbt ein geliebter Mensch, so sind in der Trauer auch noch viele bürokratische Angelegenheiten zu erledigen. Was passiert aber mit den Verträgen, die der Verstorbene in seinem Leben abgeschlossen hat? Enden diese alle automatisch mit dem Tod?

Die so genannten höchstpersönlichen Rechtsgeschäfte, die ausschließlich der Verstorbene selbst erbrachte, wie zum Beispiel der Arbeitsvertrag, ein bestehender Ehevertrag oder die Krankenversicherung, enden tatsächlich mit dem Tod. Ebenfalls enden Mitgliedschaften in Vereinen (Sportverein, Freiwillige Feuerwehr etc.), es empfiehlt sich dennoch, diese baldmöglichst zu informieren.

Andere Verträge enden nicht zwangsläufig. Familienangehörige sind aufgefordert, hier aktiv zu werden“, erklärt Silvia Schmid, Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Sogenannte Dauerschuldverhältnisse wie Zeitungsabonnements, Telefonverträge, Versorgungsverträge mit Gas und Stromanbietern, gehen automatisch auf den Erben über und bedürfen einer gesonderten Kündigung. Ansonsten laufen die Verträge weiter und es droht unter Umständen sogar eine Laufzeitverlängerung“.

Versicherungen haben teilweise besondere Bedingungen zum Todesfall, gegebenenfalls verlangen sie Informationspflicht innerhalb 48 Stunden. Familienangehörige informieren die Versicherungen am besten so schnell wie möglich. Details entnehmen Sie den Versicherungsverträgen.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: Enden Verträge mit dem Tod?