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12.03.2021, Pressemeldung

Kennzeichnungspflicht von Influencer-Werbung Neuer Gesetzentwurf soll Klarheit schaffen

Das Mediennutzungsverhalten hat sich gerade bei jungen Verbraucher*innen verändert. Die klassischen Kanäle wie Printmedien und Fernsehen werden ersetzt durch soziale Medien wie Instagram, YouTube, TikTok oder Facebook. Innerhalb der sozialen Netzwerke setzen Unternehmen verstärkt auf Influencer-Werbung. „Trotz der Kennzeichnungspflicht bei Werbung für ein Produkt oder Unternehmen, ist es häufig schwierig festzustellen, ob es sich um die persönliche Meinung des Influencers oder um Werbung handelt“, kommentiert Gabriele Gers, Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB): „Ein neuer Gesetzentwurf soll Klarheit bringen und ab Mai 2022 in Kraft treten“.

Am 20. Januar 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Dieser stellt die Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation klar und legt fest, in welchen Fällen diese gekennzeichnet werden muss. Der Entwurf beinhaltet auch eine Klarstellung für Werbung von Influencer und Blogger und soll einen sicheren Rechtsrahmen für entgeltliche Empfehlungen im Internet schaffen. Influencer sollen in Zukunft nur Beiträge als Anzeige kennzeichnen müssen, für die sie Geld oder eine vergleichbare Gegenleistung erhalten. Gegenleistungen sind beispielsweise Provisionen oder Produkte, die von einem fremden Unternehmen zugesandt wurden und die die Influencer nutzen oder behalten dürfen. In der aktuellen Kabinettsversion sind die Influencer in der Beweislast. Sie müssen glaubhaft machen, dass sie keine Gegenleistung erhalten haben. Der Gesetzentwurf wird noch im Bundestag beraten und soll am 28. Mai 2022 in Kraft treten.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp.