Presse

07.10.2020, Verbesserte Konditionen für Bausparer

Wohnungsbauprämie erhöht sich zum 1. Januar 2021

Der Staat fördert mit Hilfe der Wohnungsbauprämie den Vermögensaufbau von Verbraucher*innen. Ab 2021 bietet das Wohnungsbauprämiengesetz verbesserte Konditionen für Bausparer, da sich sowohl der Fördersatz, als auch die Förderobergrenze der jährlichen Sparleistung sowie die Einkommensgrenzen anheben. Welche Sätze und Obergrenzen gelten ab dem kommenden Jahr und wie viel dürfen Sparer maximal verdienen?

Bislang gewährte der Staat auf maximal 512 Euro jährliche Sparleistung eines Alleinstehenden bzw. 1.024 Euro eines Ehepaares einen Fördersatz von 8,8 Prozent. Die höchste erreichbare Wohnungsbauprämie pro Jahr liegt derzeit somit bei 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro. Ab 2021 hebt sich die Förderobergrenze auf 700 Euro bei einem Alleinstehenden und auf 1.400 Euro bei einem Ehepaar an. Der Fördersatz selbst erhöht sich von 8,8 Prozent auf 10 Prozent. Die maximale Förderung beläuft sich also zukünftig auf 70 Euro bzw. 140 Euro.

Die Wohnungsbauprämie erhält nur, wer gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Prämienberechtigt sind aktuell Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen unter 25.600 Euro bzw. Ehepaare mit einem zu versteuernden Einkommen unter 51.200 Euro. Ab 2021 hebt sich die Einkommensgrenze des zu versteuernden Einkommens bei Alleinstehenden auf 35.000 Euro und bei Ehepaaren auf 70.000 Euro an.

Überprüfen Sie, ob auch Sie ab 2021 wohnungsbauprämienberechtigt sind. Wenn ja, passen Sie Ihre jährliche Sparleistung an die neuen Förderobergrenzen an“, rät Markus Latta, Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Seit 2009 sind alle Bausparer, die die Voraussetzungen für den Erhalt von Wohnungsbauprämien erfüllen und diese jährlich über die Bausparkasse beantragen, verpflichtet, das Geld bei Zuteilung des Bausparvertrages für wohnwirtschaftliche Zwecke (Kauf oder Bau einer Immobilie oder für Modernisierungsmaßnahmen) zu verwenden. Einzige Ausnahme: Junge Bausparer, die einen Vertrag vor Vollendung ihres 25. Lebensjahres abschließen. Sie dürfen nach sieben Jahren völlig frei über das eingezahlte Guthaben samt Wohnungsbauprämien verfügen.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: "Staatliche Zuschüsse für Sparer"